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Sachverhalt:
Auf der Grundlage der Ratsbeschlüsse
vom 13.12.2004 und 27.06.2005 wurde ein Planungskonzept zur Einführung der
sozialraumorientierten Jugendhilfe in der Stadt Hildesheim erstellt. Im
Mittelpunkt des Konzeptes stehen die Hilfen zur Erziehung, die mit Hilfe dieses
Arbeitsansatzes in die gewachsenen lokalen Strukturen der Stadt integriert
werden sollen. Die Finanzierungsform wurde entsprechend strukturell
verändert. Das Planungskonzept ist in
Form eines Abschlussberichtes als Anlage beigefügt.
Zur Umsetzung und Finanzierung der neuen Arbeitsweise ist die Bereitstellung von zusätzlichen Finanzmitteln in Höhe von 127.324,-- € erforderlich (Budget C, sh. S. 6 und 11 – 12 der Anlage), zuzüglich der notwendigen Sachkosten in Höhe von 13.510,-- €, d.h. insgesamt 140.834,-- €.
Darüber hinaus benötigen die
Fachkräfte im FD 50.3.41- Erziehungshilfen zur Realisierung der
sozialräumlichen Arbeit zusätzliche Arbeitszeitressourcen im Umfang von 4000
Jahresarbeitsstunden. Dies entspricht 2,5 Stellen im Gegenwert von rd.
118.000 €.
Sowohl die zusätzlichen
Finanzmittel des Budgets C als auch die Kosten der zusätzlich benötigten
Stellen sind im Haushalt 2007 nicht veranschlagt. Eine Deckung dieser
Mehraufwendungen aus dem bestehenden Haushalt 2007 ist nicht möglich.
Vor dem Hintergrund der vorliegenden Sachlage ist über die Einführung des Konzeptes der sozialraumorientierten Jugendhilfe in der Stadt Hildesheim zu entscheiden.
Finanzielle
Auswirkungen: |
x |
ja, in der Vorlage |
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nein |
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erläutert |
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Anlage:
Abschlussbericht
der AG Sozialraum zur Einführung der Sozialraumorientierten Jugendhilfe in der
Stadt Hildesheim
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Abschlussbericht_SROKonzept (240 KB) | (193 KB) |
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