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Auszug - Angemessenheit von Aufwandsentschädigungen  

Sitzung des Ausschusses für Feuerschutz und Recht und Innere Angelegenheiten
TOP: Ö 7
Gremium: Ausschuss für Feuerschutz, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 19.04.2010 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 20:15 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungsraum Oskar Schindler
Ort: 31134 Hildesheim, Markt 1, 2. OG, Raum 202
10/028 Angemessenheit von Aufwandsentschädigungen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Weprik, Jasmin
Federführend:Dezernat A Bearbeiter/-in: Weprik, Jasmin
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Frau Behrens verweist hierzu auf die Vorlage 10/028-1, in der die aufgeworfenen Fragen geklärt sind

Frau Behrens verweist hierzu auf die Vorlage 10/028-1, in der die aufgeworfenen Fragen geklärt sind.

Beschluss:

Beschluss:

 

Soweit für die Tätigkeit als Vertreterin oder Vertreter der Stadt Hildesheim in Unternehmen und Einrichtungen in einer Rechtsform des privaten Rechts Vergütungen (Pauschalvergütung und Sitzungsgelder) gewährt werden, gelten diese bis zur Höhe von 3.800,-- € pro Unternehmen/Jahr als angemessene Aufwandsentschädigung.

 

Vergütungen, die über die festgesetzte Angemessenheitsgrenze hinausgehen, sind bis zum 31.03. des auf die Auszahlung folgenenden Jahres an die Stadt Hildesheim abzuführen.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig

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