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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Frau
Behrens verweist hierzu auf die Vorlage 10/028-1, in der die aufgeworfenen
Fragen geklärt sind.
Beschluss:
Soweit
für die Tätigkeit als Vertreterin oder Vertreter der Stadt Hildesheim in
Unternehmen und Einrichtungen in einer Rechtsform des privaten Rechts
Vergütungen (Pauschalvergütung und Sitzungsgelder) gewährt werden, gelten diese
bis zur Höhe von 3.800,-- € pro Unternehmen/Jahr als angemessene
Aufwandsentschädigung.
Vergütungen,
die über die festgesetzte Angemessenheitsgrenze hinausgehen, sind bis zum
31.03. des auf die Auszahlung folgenenden Jahres an die Stadt Hildesheim
abzuführen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig