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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Frau Gerking
referierte die Vorlage. Zunächst erläuterte sie Details zum B-plan HT 203.
Hierzu
fragte Herr Eggers, was passieren würde, wenn jetzt Interessenten dort
noch bauen wollten.
Frau Gerking
erklärte, dass dieses Vorhaben genehmigt werden könnte gem. § 34 BauGB,
sofern sich das Vorhaben ins Gesamtbild einfüge.
Zum
B-plan HT 217 sagte sie, dass das Sportzentrum hier bereits bestehe, daher sei
kein weiteres Vorgehen notwendig.
Zum B-pan
HT 225 wurde gesagt, dass kein weiterer Planungsbedarf bestehe. Auf Nachfrage
von Herrn Eggers erläuterte Frau Gerking, dass derzeit nochmals
geprüft werde, ob es sich bei dem Gebäude "ehemaliges Umspannwerk" um
ein Baudenkmal handele.
Zum
B-plan HT 226 sagte Frau Gerking, dass hier aus Naturschutz- und
Immissionsschutzgründen eine Siedlungserweiterung nicht sinnvoll sei.
Herr
Dr. Stock wies darauf hin, dass die Eigentümer, welche dort wohnten
durchaus Interesse daran hätten, dass gebaut werden könne. Das
Naturschutzgebiet fange auch erst hinter der Klusburg an.
Frau Gerking
erwiderte, dass der FNP dort eine landwirtschaftliche Fläche festsetze.
Dieses Gebiete liege zudem planungsrechtlich im Aussenbereich.
Herr Eggers
stellte fest, dass der Ortsrat schon immer gewollt habe, dass dort eine
Bebauung möglich sei. Bisher habe dort nur einer bauen dürfen. Es stelle sich
die Frage, ob weiteren Bauinteressenten die Möglichkeit zum Bauen dort gegeben
werden könne.
Frau Gerking
erklärte, dass im Aussenbereich immer eine Einzelbeurteilung notwendig sei.
Es gehe aber heute darum, die Pläne zu bereinigen. In diesem Gebiet könne jetzt
sowieso nicht weitergemacht werden, da sich die Rechtslage geändert habe in den
Jahren. Hier wäre dann die Aufstellung eines neuen Planes notwendig.
Herr Dr.
Stock meinte, durch die Nichterteilung der Zustimmung zur Aufhebung
signalisiere der Ortsrat, dass dort eine Babuung gewünscht werde.
Frau Gerking
erläuterte, dass dieser Plan nie so weitergeführt werden könne, hieraus
seien keinerlei Rechte ableitbar.
Herr Bruns
und Herr Eggers erklärten ebenfalls, dass sie die Aufhebung hier
nicht mittragen würden.
Herr Morgenstern
merkte an, dass 25 jahre dort nichts passiert sei, wenn jetzt sowieso alles
neu aufgerollt werden müsse, dann solle man es so machen.
Herr Könneker
sagte dazu, dass das Interesse immer dagewesen sei, aber aufgrund der
Lärmschutzbedingeungen usw. nichts passiert sei.
Beschluss:
Beschlussvorschlag:
Die Aufstellungsbeschlüsse
zu folgenden Verfahren werden aufgehoben:
· Bebauungsplan HM 17
„Neustädter Markt"
· Bebauungsplan HM 21
„Herderstraße"
· Bebauungsplan HM 47.1
„Krähenberg"
· Bebauungsplan HM 85 „Kleine
Venedig"
· Bebauungsplan HM 99
„Stephanstraße"
· 1. Änderung des
Bebauungsplans HM 241 „Schuhstraße / Friesenstraße"
· Bebauungsplan HM 243
„Wachsmuthstraße"
· Bebauungsplan HM 274
„Am Butterborn"
· 2. Änderung des
Bebauungsplans HO 1 „Marienburger Höhe/Ost" (Universität und
Sportplatz)
· Bebauungsplan HO 108
„Galgenbergsfeld"
· Bebauungsplan HN 250 C
„Südlich der Senkingstraße"
· Bebauungsplan EN 187
„Kindergarten Einum"
· 4. Änderung des
Bebauungsplans HT 203 „Silberfinder / Von-Ketteler-Straße"
· Bebauungsplan HT
217„Jahnstraße / Kupferstrang / Breslauer Straße"
· 3. Änderung des
Bebauungsplans HT 225 „Ehemaliges Umspannwerk"
· Bebauungsplan HT 226
„Am Sorsumer Weg"
· 3. Änderung des Bebauungsplans
HW 30 „Bernhard-Lichtenberg-Weg"
· Bebauungsplan HW 64
„Heinrich-Jasper-Weg"
· Bebauungsplan HW 91
„Dingworthstraße"
· 10. Änderung des
Bebauungsplans HW 115 „Bockfeld"
· 2. Änderung des
Bebauungsplans HW 152 „Bockfeld-Nord"
· 4. Änderung des Bebauungsplans
NE 100 „Trockener Kamp" (Geltungsbereich identisch mit Örtlicher
Bauvorschrift NE 100)
· 5. Änderung des
Bebauungsplans OS 126 „Ostpreußenstraße / Westpreußenstraße"
Die
Aufstellungs- und Auslegungsbeschlüsse zu folgenden Verfahren werden aufgehoben:
· Bebauungsplan IZ 190 A
„Kesselei"
· Bebauungsplan HW 41.1
„Steinbergsfeld / Küchenthalstraße"
· Bebauungsplan HW 81
„Dingworthstraße / Bergmühlenstraße / Beyersche Burg / Bergsteinweg"
· 8. Änderung des
Bebauungsplans HW 115 „Bockfeld"
· Bebauungsplan HW 149.1
„Kleingartenanlage Mühlenworth und Steinbergsfeld"
· Bebauungsplan HW 153
„Rottsberg"
· Örtliche Bauvorschrift NE
100 „Trockener Kamp" (gesamter Geltungsbereich der Urfassung des
Bebauungsplans)
· 1. Änderung des
Bebauungsplans OS 122 (ehemals Bebauungsplan Nr. 2 der Gemeinde Ochtersum)
· 2. Änderung des
Bebauungsplans SO 233 „Sackkamp-Mitte" (hier: Aufstellungsbeschluss
und Beschluss zur Betroffenenbeteiligung)
Die
Aufstellungs-, Auslegungs- und Satzungsbeschlüsse zu folgenden Verfahren werden
aufgehoben:
· Bebauungsplan HM 23
„Hinter dem Schilde / Rosenhagen"
· Bebauungsplan HM 57.1
„Ostbahnhof"
· Bebauungsplan HO 78 B
„Westliches Sauteichsfeld"
· 1. Änderung des
Bebauungsplans HO 151 „Im Kreuzfeld"
· Bebauungsplan HO 276
„Wellenteich" Bei Aufstellung und Auslegung unterschiedliche
Geltungsbereiche)
· Bebauungsplan HN 144 C
„Hafen Nordost"
· Bebauungsplan HN 227 A.1
„Heimaterde"
· Bebauungsplan HN 271
„Für die Mastbergstraße und Münchewiese", zugleich 1. Änderung des
Bebauungsplans HN 58 an der Münchewiese und 2. Änderung des Bebauungsplans HN
45 „ Kreisberufsschule"
· Bebauungsplan BA 139
„Wackenstedter Straße/ Bavenstedter Straße"
· Bebauungsplan BA 175.1
„Hinter der Bahn" (2 Geltungsbereiche)
· 1. Änderung des
Bebauungsplans HT 208 A, „Am Osterberg / Auf den Steinen "
· 1. Änderung des
Bebauungsplans EN 181 „Hirschberger Straße / Hansaweg"
· 5. Änderung des
Bebauungsplans IZ 197 A „Hansering / Sensburger-Ring"
· Bebauungsplan HW 80
„Berghölzchen"
· 5. Änderung des
Bebauungsplans HW 115 „Losiusweg"
· Bebauungsplan NE 110
„Im hohen Kampe"
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
bei HT 203, HT 208A, HT 217, HT 225
mit
folgender Änderung:
der
Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses B-plan HT 226 "Am Sorsumer Weg"
wird nicht
zugestimmt