Sachverhalt:
Anlässlich der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans Hildesheim 2020 erfolgte im Fachbereich Stadtplanung und Stadtentwicklung eine Überprüfung der nicht abgeschlossenen Bauleitplanverfahren. Dabei stellte sich heraus, dass einige Verfahren durch Aufstellungsbeschlüsse zwar eingeleitet worden sind und teilweise auch durch Auslegungsbeschlüsse bis hin zu Satzungsbeschlüssen weitergeführt wurden, ein Verfahrensabschluss aus unterschiedlichen Gründen jedoch nicht mehr beabsichtigt oder erforderlich ist. Die Planverfahren könnten heute aufgrund einer mittlerweile veränderten Rechtslage ohnehin nicht weitergeführt bzw. zu Ende geführt werden, sondern müssten erneut begonnen werden, daher sollen nun die jeweilig gefassten Beschlüsse (Aufstellungsbeschlüsse, Auslegungsbeschlüsse, Satzungsbeschlüsse) zu den im Folgenden aufgeführten Bebauungsplanverfahren aufgehoben werden.
Bebauungsplan HM 17
„Neustädter Markt“
Aufstellungsbeschluss: |
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Verfahrensstand: |
Aufstellungsbeschluss |
Ziele und Zwecke der Planung: |
Erhaltung der Dachlandschaft, Festsetzung der Zahl der Vollgeschosse, Ausschluss von Vergnügungsstätten |
Begründung der Aufhebung: |
Der Bauantrag, der Auslöser für den Aufstellungsbeschluss war, wurde zurückgezogen. Ein konkretes städtebauliches Regelungserfordernis besteht derzeit nicht. Der Aufstellungsbeschluss kann aufgehoben werden. |
Bebauungsplan HM 21
„Herderstraße“
Aufstellungsbeschluss: |
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Verfahrensstand: |
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange |
Ziele und Zwecke der Planung: |
Baulückenschließung, Ermöglichung eines der Versorgung des Gebiets dienenden Ladens |
Begründung der Aufhebung: |
Das Konzept wurde, seitens des potenziellen Investors nicht weiterverfolgt. Ein städtebauliches Planerfordernis besteht damit nicht mehr. |
Bebauungsplan HM 23
„Hinter dem Schilde /
Rosenhagen“
Aufstellungsbeschluss: |
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Verfahrensstand: |
Satzungsbeschluss (06.12.1976) |
Ziele und Zwecke der Planung: |
Aufhebung Teilfläche Kinderspielplatz Rosenhagen |
Begründung der Aufhebung: |
Eine Teilbebauung des Kinderspielplatzes war Inhalt des Planverfahrens. Der Bebauungsplan wurde nicht zur Plangenehmigung vorgelegt. Aktuell besteht kein Planerfordernis. |
Bebauungsplan HM 47.1
„Krähenberg“
Aufstellungsbeschluss: |
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Verfahrensstand: |
Aufstellungsbeschluss |
Ziele und Zwecke der Planung: |
Sicherung der Blockrandstruktur, Regelung der Entwicklung der Blockinnenbereiche |
Begründung der Aufhebung: |
Die zur Entwicklung anstehenden Flächen wurden zwischenzeitlich bebaut. Ein konkretes städtebauliches Regelungserfordernis ist damit aktuell nicht gegeben. |
Bebauungsplan HM 57.1
„Ostbahnhof“
Aufstellungsbeschluss: |
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Auslegungsbeschluss: |
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Verfahrensstand: |
Satzungsbeschluss (03.05.1993) |
Ziele und Zwecke der Planung: |
Ausweisung eines Mischgebiets für zweigeschossige Bebauung und Erhaltung des vorhandenen alten Baumbestandes |
Begründung der Aufhebung: |
Anlass war ein Eigentümerwechsel sowie ein geplantes Bauprojekt. Die Anzeige des Bebauungsplans wurde nach einer Bemängelung der Bezirksregierung zurückgezogen 09/93. Baugenehmigungen konnten auf Grundlage von § 34 BauGB erteilt werden und es besteht derzeit kein Planungsbedarf. Daher können der Aufstellungs-, der Auslegungs und der Satzungsbeschluss aufgehoben werden. |
Bebauungsplan HM 85
„Kleine Venedig“
Aufstellungsbeschluss: |
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Verfahrensstand: |
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange |
Ziele und Zwecke der Planung: |
Neubau der Stadtbibliothek |
Begründung der Aufhebung: |
Der Neubau der Stadtbibliothek ist bekanntermaßen an anderer Stelle realisiert worden. Derzeit besteht kein Planerfordernis. |
Bebauungsplan HM 99
„Stephanstraße“
Aufstellungsbeschluss: |
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Verfahrensstand: |
Aufstellungsbeschluss |
Ziele und Zwecke der Planung: |
Sicherung und Erweiterung der Wohnnutzungen, Ermöglichen ergänzender Nutzungen unter Berücksichtigung der Ortseingangssituation |
Begründung der Aufhebung: |
Die seinerzeit zur Disposition stehendenden Flächen (Autohaus) konnten zwischenzeitlich ohne die Aufstellung eines Bebauungsplans umgenutzt werden. Ein Planerfordernis besteht damit aktuell nicht mehr. |
1. Änderung des Bebauungsplans
HM 241
„Schuhstraße /
Friesenstraße“
Aufstellungsbeschluss: |
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Verfahrensstand: |
Aufstellungsbeschluss |
Ziele und Zwecke der Planung: |
Regelung der Zulässigkeit von Spielhallen |
Begründung der Aufhebung: |
Das Planungsziel wurde zwischenzeitlich durch die abgeschlossene Aufstellung des Bebauungsplans HM 24 B „Vergnügungsstätten in der Innenstadt“ erreicht. |
Bebauungsplan HM 243
„Wachsmuthstraße“
Aufstellungsbeschluss: |
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Verfahrensstand: |
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange |
Ziele und Zwecke der Planung: |
Regelung der Nachnutzung von Bahnflächen |
Begründung der Aufhebung: |
Verbindliche Signale der Grundstückseigentümer sind weiterhin abzuwarten. Das Planverfahren wäre dann zu gegebener Zeit neu zu beginnen. Dazu ist dann ohnehin ein erneuter Aufstellungsbeschluss erforderlich. Der alte Aufstellungsbeschluss kann daher bereits aufgehoben werden. |
Bebauungsplan HM 274
„Am Butterborn“
Aufstellungsbeschluss: |
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Verfahrensstand: |
Unterrichtung und Erörterung |
Ziele und Zwecke der Planung: |
Regelung der Nachnutzung von Bahnflächen |
Begründung der Aufhebung: |
Verbindliche Signale der Grundstückseigentümer sind weiterhin abzuwarten. Das Planverfahren ist zu gegebener Zeit neu anzustoßen. In diesem ist ohnehin ein erneuter Aufstellungsbeschluss erforderlich. Der alte Aufstellungsbeschluss kann aufgehoben werden. |
2. Änderung des Bebauungsplans
HO 1
„Marienburger
Höhe/Ost“ (Universität und Sportplatz)
Aufstellungsbeschluss: |
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Verfahrensstand: |
Unterrichtung und Erörterung |
Ziele und Zwecke der Planung: |
Anpassung der Festsetzungen an die bereits durchgeführten Maßnahmen und Regulierung der Sportflächen |
Begründung der Aufhebung: |
Die Entwicklung der Hochschule und die Erweiterung der Sportnutzung hatte zu Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans HO 1 geführt. Um die städtebauliche Ordnung zu sichern sollte die Bebauungsplanänderung durchgeführt werden. Für den Bereich der Hochschule wurde mit der 7. Änderung des Bebauungsplans HO 1 „Universität“ (rechtsverb. seit 21.04.1993) bereits eine Neuregelung getroffen. Da seitdem kein akuter Planungsbedarf mehr besteht, kann der Aufstellungsbeschluss vom 04.06.1984 aufgehoben werden. |
Bebauungsplan HO 78 B
„Westliches
Sauteichsfeld“
Aufstellungsbeschluss: |
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Verfahrensstand: |
Satzungsbeschluss (23.09.1991) |
Ziele und Zwecke der Planung: |
Ermöglichung insbesondere des Baus einer Schule sowie Festsetzung eines Sondergebiets für Büro und Verwaltung, Verträgliche Umweltbedingungen für die Bewohner zu schaffen (Ruhigstellung von Verkehr) |
Begründung der Aufhebung: |
Die dazugehörige Flächennutzungsplanänderung wurde festgestellt. Die Bezirksregierung äußerte jedoch Einwände bezüglich des Bebauungsplans. Die Anzeige wurde 02/92 zurückgezogen. Die Werner-von-Siemens-Schule konnte nach § 33 BauGB genehmigt werden. Seitdem besteht kein Planungsbedarf mehr. Der Aufstellungs-, der Auslegungs- und der Satzungsbeschluss können daher aufgehoben werden. |
Bebauungsplan HO 108
„Galgenbergsfeld“
Aufstellungsbeschluss: |
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Verfahrensstand: |
Aufstellungsbeschluss |
Ziele und Zwecke der Planung: |
Festsetzung von Flächen für die Landwirtschaft und privater Grünflächen sowie Regelung der zulässigen Laubengröße in Kleingärten |
Begründung der Aufhebung: |
Anlass für den Bebauungsplan war ein - im Zusammenhang mit der Erschließung Uppens - seinerzeit geplanter Schmutzwasserkanal in dem Gebiet. Es sollte verhindert werden, dass sich über den Anschluss bereits vorhandener bebauter Grundstücke hinaus eine Verfestigung oder Ausweitung von Splittersiedlungen hieraus ableiten lässt. Die Kanalplanung wurde geändert. Zur Zeit besteht weder Veränderungsdruck noch Entwicklungspotenzial im betreffenden Bereich. |
1. Änderung des Bebauungsplans
HO 151
„Im Kreuzfeld“
Aufstellungsbeschluss: |
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Verfahrensstand: |
Satzungsbeschluss (26.01.1981) |
Ziele und Zwecke der Planung: |
Anpassen des Bebauungsplans an neue Gegebenheiten u. A. Wegfall des Betriebshofs für das Grünflächenamt und Erstellen eines Garagenhofs |
Begründung der Aufhebung: |
Aufgrund einer veränderten Lage der geplanten Tennishalle, einer Neuordnung der Stellplätze sowie einer Verschiebung des geplanten Wendestoßers mussten u. A. Baugrenzen und Stellplatzanlage entgegen des Ursprungsplans verändert werden. Tennishalle, Fußgängerbrücke und Garagenhof konnten nach Planreife realisiert werden. Es besteht seitdem kein Planungsbedarf. |
Bebauungsplan HO 276
„Wellenteich“
Aufstellungsbeschluss: |
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Verfahrensstand: |
Satzungsbeschluss (20.12.1993) |
Ziele und Zwecke der Planung: |
Entwicklung von Industrie- und Gewerbegebieten entsprechend des Flächennutzungsplans |
Begründung der Aufhebung: |
Ursprünglich umfasste der Geltungsbereich des Bebauungsplans bei der Aufstellung eine Fläche, die sich im Norden bis zur Berliner Straße und nach Osten hin bis zur Bundesautobahn erstreckte. Zwischenzeitlich hatte sich dann der Bedarf an gewerblichen Bauflächen in diesem Bereich aufgrund der im nördlichen Stadtgebiet zur Disposition stehenden Flächen verringert, so dass zur öffentlichen Auslegung der Geltungsbereich sich im Norden bis zum Pflugstieg und im Osten bis zum Wirtschaftsweg an den Gärtnereien erstreckte. Die Bezirksregierung machte nach der Anzeige des Bebauungsplans eine Verletzung von Rechtsvorschriften geltend (Anfechtungsklage 11/95; zurückgenommen 01/99). Änderungen wurden mit der Bezirksregierung abgestimmt. Das DRK und später das Elan Fitnesscenter konnten nach § 33 BauGB genehmigt werden. Danach bestand dann kein Planungsbedarf mehr. Mittlerweile müsste ein neues Verfahren begonnen werden, sollte eine Planung im betreffenden Bereich angestrebt werden. Somit können der Aufstellungs-, der Auslegungs- sowie der Satzungsbeschluss bereits jetzt aufgehoben werden. |
Bebauungsplan HN 144C
„Hafen Nordost“
Aufstellungsbeschluss: |
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Verfahrensstand: |
Satzungsbeschluss (26.10.1992). Die Anzeige des Bebauungsplans wurde am 07.04.1993 bei der Bezirksregierung zurückgezogen. |
Ziele und Zwecke der Planung: |
Ausweisung eines Gewerbegebiets und rechtsverbindliche Festsetzungen für die bereits bebauten Flächen |
Begründung der Aufhebung: |
Mit den Planungen zum Gewerbepark Nord, der Verlegung der B6 und der geplanten Anlage für den kombinierten Ladungsverkehr wird eine umfangreiche Neuplanung, welche über das bisher bestehende Plangebiet hinaus geht notwendig, um eine nachhaltige und geordnete städtebauliche Entwicklung gewährleisten zu können. Somit wird ein neues Verfahren erforderlich. Der Aufstellungs-, der Auslegungs- sowie der Satzungsbeschluss aus Anfang der 90er Jahre können aufgehoben werden. |
Bebauungsplan HN 227 A.1
„Heimaterde“
Aufstellungsbeschluss: |
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Verfahrensstand: |
Satzungsbeschluss (16.05.1988) |
Ziele und Zwecke der Planung: |
Festsetzung von Kleingartenflächen entlang der Münchewiese. |
Begründung der Aufhebung: |
Eine Auflage der Bezirksregierung vom 19.10.1988 zur Berücksichtigung von Immissionen in der Planung konnte nicht realisiert werden. Die Kleingartenanlage besteht weiterhin. Ein konkretes Planerfordernis besteht nicht mehr. |
Bebauungsplan HN 250 C
„Südlich der
Senkingstraße“
Aufstellungsbeschluss: |
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Verfahrensstand: |
Aufstellungsbeschluss |
Ziele und Zwecke der Planung: |
Ausweisung von überbaubaren Grundstücksflächen entlang der Bahn (Nachnutzung aufgegebener Bahnflächen). |
Begründung der Aufhebung: |
Verbindliche Signale der Grundstückseigentümer sind abzuwarten. Planverfahren ist zu gegebener Zeit neu anzustoßen. Somit kann der Aufstellungsbeschluss vom 11.06.1990 aufgehoben werden. |
Bebauungsplan HN 271
„Für die Mastbergstraße und Münchewiese“, zugleich 1. Änderung des
Bebauungsplans HN 58 an der Münchewiese und 2. Änderung des Bebauungsplans HN
45 „ Kreisberufsschule“
Aufstellungsbeschluss: |
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Verfahrensstand: |
Satzungsbeschluss 11.03.1991 |
Ziele und Zwecke der Planung: |
Festsetzung von Straßenverkehrsflächen für den Ausbau von Münchewiese und Mastbergstraße / Steuerwalder Straße mit Ausweisung von Flächen für einen Lärmschutzwall entlang der Siedlung Münchewiese ( 1. Änderung HN 58) und der Einmündung B1 in die Steuerwalder Straße (2. Änderung HN45). |
Begründung der Aufhebung: |
Die Straßenflächen und der Lärmschutzwall sind zwischenzeitlich realisiert. Derzeit besteht kein Planerfordernis. |
Bebauungsplan AU 171
„St.-Margareten-Weg“
Aufstellungsbeschluss: |
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Verfahrensstand: |
Unterrichtung und Erörterung |
Ziele und Zwecke der Planung: |
Ermöglichung von Wohnbebauung |
Begründung der Aufhebung: |
Es bestanden Schwierigkeiten beim Grunderwerb. Sobald das Planverfahren weitergeführt werden kann, ist ohnehin ein erneuter Aufstellungsbeschluss nach neuer Rechtslage erforderlich. Somit kann der Aufstellungsbeschluss vom 01.06.1992 aufgehoben werden. |
Bebauungsplan BA 139
„Wackenstedter Straße/ Bavenstedter Straße“
Aufstellungsbeschluss: |
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Verfahrensstand: |
Satzungsbeschluss (23.02.1991) |
Ziele und Zwecke der Planung: |
Ausweisung von Gewerbeflächen |
Begründung der Aufhebung: |
Aufgrund von Baugenehmigungen nach § 33 BauGB ist das Gebiet heute vollständig bebaut und nach § 34 BauGB zu beurteilen. Es besteht somit kein Planerfordernis und das Bauleitplanverfahren könnte ohnehin aufgrund der veränderten Rechtslage nicht weitergeführt werden. Daher können der Aufstellung- und Auslegungs- sowie der Satzungsbeschluss aufgehoben werden. |
Bebauungsplan BA 175.1
„Hinter der Bahn“
Aufstellungsbeschluss: |
04.05.1992 (inklusive Erweiterung des Aufstellungsbeschlusses) |
Verfahrensstand: |
Satzungsbeschluss (11.10.1993) |
Ziele und Zwecke der Planung: |
Festsetzung zusätzlicher Gewerbegebietsflächen und Verschiebung der Verbindungsstraße K 106/B1 nach Osten. Mit der Erweiterung des Aufstellungsbeschlusses wurde zudem die Festsetzung einer Fläche für Maßnahmen zur Entwicklung von Natur und Landschaft zu einem weiteren Ziel |
Begründung der Aufhebung: |
Nach Satzungsbeschluss machte die Bezirksregierung Rechtsverstöße geltend (Verf.d.Bezreg.02/94), wodurch Detailkorrekturen erforderlich wurden. Die Straßenbaumaßnahme konnte jedoch realisiert werden, daher besteht kein Planerfordernis mehr. Der Aufstellungsbeschluss inklusive der Erweiterung des Aufstellungsbeschlusses sowie der Auslegungs- und auch der Satzungsbeschluss können aufgehoben werden. |
Aufstellungsbeschluss: |
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Verfahrensstand: |
Aufstellungsbeschluss |
Ziele und Zwecke der Planung: |
Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau einer Kindertagesstätte |
Begründung der Aufhebung: |
Aufgrund eines Initiativantrags des Ortsrats Einum vom 19.10.1993 wurde der Aufstellungsbeschluss gefasst. Da die Zahl der Kinder im Kindergartenalter in Einum sowie Achtum-Uppen insgesamt so gering war, dass zwei Einrichtungen weder pädagogisch noch wirtschaftlich sinnvoll gewesen wären (es war bereits ein Kindergarten mit 2 Gruppen in Achtum vorhanden), wurde das Bebauungsplanverfahren nicht weitergeführt. |
4. Änderung des Bebauungsplans
HT 203
„Silberfinder /
Von-Ketteler-Straße“
Aufstellungsbeschluss: |
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Verfahrensstand: |
Aufstellungsbeschluss |
Ziele und Zwecke der Planung: |
Ausweisung weiterer überbaubarer Grundstücksfläche |
Begründung der Aufhebung: |
Teilweise wurde Abstand von den geplanten Bauvorhaben genommen. Ein Teil der Bauvorhaben konnte jedoch auch auf Grundlage von § 34 BauGB genehmigt werden. Es besteht kein weiterer Planungsbedarf. |
1. Änderung des Bebauungsplans
HT 208A,
„Am Osterberg / Auf den
Steinen “
Aufstellungsbeschluss: |
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Verfahrensstand: |
Satzungsbeschluss (24.06.1970) |
Ziele und Zwecke der Planung: |
Aufhebung von Wegeflächen und Erweiterung überbaubarer Grundstücksflächen |
Begründung der Aufhebung: |
Das Planziel konnte durch Genehmigungen nach § 33 BauGB erreicht werden. Es besteht derzeit kein konkreter Planungsbedarf. |
Bebauungsplan HT 217
„Jahnstraße /
Kupferstrang / Breslauer Straße“
Aufstellungsbeschluss: |
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Verfahrensstand: |
Aufstellungsbeschluss |
Ziele und Zwecke der Planung: |
Errichtung eines Sportzentrums mit rückwärtiger Bebauung des Kupferstranges |
Begründung der Aufhebung: |
Die Planungen wurden nicht weiterverfolgt. Ein städtebauliches Regelungserfordernis besteht derzeit nicht. Somit kann der am 29.01.1979 gefasste Aufstellungsbeschluss aufgehoben werden. |
3. Änderung des Bebauungsplans
HT 225
„Ehemaliges
Umspannwerk“
Aufstellungsbeschluss: |
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Verfahrensstand: |
Aufstellungsbeschluss |
Ziele und Zwecke der Planung: |
Festsetzung eines Gewerbegebiets unter besonderer Berücksichtigung der erhaltenswerten Bausubstanz |
Begründung der Aufhebung: |
Die Planung wurde nicht zu Ende geführt. Nachnutzungen konnten auf Grundlage von § 34 BauGB genehmigt werden. Es ist kein Planungsbedarf vorhanden und die Planung müsste nach aktueller Rechtslage ohnehin erneut begonnen werden. Somit kann der am 01.06.1992 gefasste Aufstellungsbeschluss aufgehoben werden. |
Bebauungsplan HT 226
„Am Sorsumer Weg“
Aufstellungsbeschluss: |
|
Verfahrensstand: |
Aufstellungsbeschluss |
Ziele und Zwecke der Planung: |
Ermöglichung weiterer Bebauung (Restparzellen) |
Begründung der Aufhebung: |
Aus Naturschutz- und Immissionsschutzgründen ist die Umsetzung einer Siedlungserweiterung an dieser Stelle nicht sinnvoll. Es besteht kein Planungsbedarf. |
Bebauungsplan IZ 190 A
„Kesselei“
Aufstellungsbeschluss: |
|
Verfahrensstand: |
Öffentliche Auslegung |
Ziele und Zwecke der Planung: |
Sicherung der geordneten städtebaulichen Entwicklung unter besonderer Berücksichtigung der Erhaltung des dörflichen Charakters |
Begründung der Aufhebung: |
Nach der öffentlichen Auslegung waren bereits keine freien Grundstücke mehr vorhanden. Daher bestand kein Bedarf mehr das Bebauungsplanverfahren weiter zu führen. |
5. Änderung des Bebauungsplans
IZ 197 A
„Hansering / Sensburger-Ring“
Aufstellungsbeschluss: |
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Verfahrensstand: |
Satzungsbeschluss (15.10.1990) |
Ziele und Zwecke der Planung: |
Ermöglichung des Baus eines Studentenwohnheims |
Begründung der Aufhebung: |
Das Studentenwohnheim konnte nach § 33 BauGB genehmigt werden. Daraufhin bestand kein konkreter Planungsbedarf mehr. |
3. Änderung des Bebauungsplans
HW 30
„Bernhard-Lichtenberg-Weg“
Aufstellungsbeschluss: |
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Verfahrensstand: |
Unterrichtung und Erörterung |
Ziele und Zwecke der Planung: |
Änderung der Art der zulässigen Nutzung unter besonderer Berücksichtigung der Wohnbebauung in der näheren Umgebung |
Begründung der Aufhebung: |
Im Bebauungsplan HW 30 „Godehardikamp“ von 1963 ist der Bereich am Bernhard-Lichtenberg-Weg als Sondergebiet festgesetzt, so dass u.a. auch Vergnügungsstätten dort zulässig waren. Die geplante Ansiedlung einer Spielhalle, die durch die Bebauungsplanänderung verhindert werden sollte, konnte auf anderem Wege abgewendet werden. Ein Planerfordernis ist nicht mehr gegeben. |
Bebauungsplan HW 41.1
„Steinbergsfeld /
Küchenthalstraße“
Aufstellungsbeschluss: |
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Verfahrensstand: |
Unterrichtung und Erörterung / Beteiligung Träger öffentlicher Belange |
Ziele und Zwecke der Planung: |
Ermöglichung einer Wohnbebauung auf der rückwärtigen Fläche in Anpassung und mit Rücksicht auf die vorhandene angrenzende Wohnbebauung |
Begründung der Aufhebung: |
Ein Anlieger erwarb die betreffende Fläche während der Planungsphase zur privaten Nutzung als Freifläche. Es besteht seither kein Planungsbedarf. |
Bebauungsplan HW 64
„Heinrich-Jasper-Weg“
Aufstellungsbeschluss: |
|
Verfahrensstand: |
Unterrichtung und Erörterung |
Ziele und Zwecke der Planung: |
Erweiterung der Erschließung des Baugebiets zur Schaffung der Voraussetzungen für die Errichtung von Einzel- und Doppelhäusern mit höchstens zwei Wohneinheiten pro Gebäude. |
Begründung der Aufhebung: |
Es bestanden naturschutzrechtliche Probleme, für deren Klärung ein langwieriges Verfahren notwendig gewesen wäre. Die Mehrheit der betroffenen Anlieger stimmte der Planung nicht zu. Planerfordernis ist seither nicht mehr gegeben. |
Bebauungsplan HW 80
„Berghölzchen“
Aufstellungsbeschluss: |
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Verfahrensstand: |
Satzungsbeschluss (11.10.1993) |
Ziele und Zwecke der Planung: |
Ausweisung einer Gaststätte mit Hotel sowie Sicherung von Grünflächen |
Begründung der Aufhebung: |
Seitens der Bezirksregierung wurden Rechtsverstöße geltend gemacht. Der Hotelbau konnte dennoch genehmigt werden. Seitdem besteht kein Planungsbedarf mehr. |
Bebauungsplan HW 81
„Dingworthstraße /
Bergmühlenstraße / Beyersche Burg / Bergsteinweg“
Aufstellungsbeschluss: |
|
Verfahrensstand: |
Beteiligung Träger öffentlicher Belange |
Ziele und Zwecke der Planung: |
Ausweisung von Stellplätzen und Garagen, Ausweisung einer dreigeschossigen Wohnbebauung |
Begründung der Aufhebung: |
Die städtebaulichen Ziele sind aufgrund der Eigentumsverhältnisse nicht umsetzbar. Ein konkretes städtebauliches Regelungserfordernis besteht derzeit nicht. |
Bebauungsplan HW 91
„Dingworthstraße „
Aufstellungsbeschluss: |
|
Verfahrensstand: |
Aufstellungsbeschluss |
Ziele und Zwecke der Planung: |
Erhalt der Blockrandbebauung, Sicherung des Wohnens und der vorhandenen Grünflächen, Schaffung der erforderlichen Einstellplätze und Steuerung der Ansiedlung von Vergnügungsstätten |
Begründung der Aufhebung: |
Die gestellten Bauanträge konnten nach § 34 BauGB genehmigt werden. Ein konkretes städtebauliches Regelungserfordernis besteht derzeit nicht. |
5. Änderung des Bebauungsplans
HW 115
„Losiusweg“
Aufstellungsbeschluss: |
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Verfahrensstand: |
Satzungsbeschluss (06.12.1976) |
Ziele und Zwecke der Planung: |
Streichung der textlichen Festsetzung zum Ausschluss von Nebenanlagen außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche |
Begründung der Aufhebung: |
Der Bebauungsplan wurde aufgrund einer in der Verfahrensakte nicht genauer definierten geänderten Interessenlage der Betroffenen nicht bekannt gemacht. Die zur Streichung vorgesehene, textliche Festsetzung wurde weiterhin angewendet. Die 5. Änderung des Bebauungsplans ist in ihrer planerischen Zielsetzung somit als überholt anzusehen. Es besteht kein Planungserfordernis. |
8. Änderung des Bebauungsplans
HW 115
Aufstellungsbeschluss: |
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Verfahrensstand: |
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Beschluss zur öffentlichen Auslegung |
Ziele und Zwecke der Planung: |
Streichung der textlichen Festsetzung zum Ausschluss von Nebenanlagen außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche |
Begründung der Aufhebung: |
Das Verfahren wurde aufgrund einer in der Verfahrensakte nicht genauer definierten geänderten Interessenlage der Betroffenen nicht weitergeführt. Es besteht kein Planungserfordernis. |
10. Änderung des
Bebauungsplans HW 115
„Bockfeld“
Aufstellungsbeschluss: |
|
Verfahrensstand: |
Aufstellungsbeschluss |
Ziele und Zwecke der Planung: |
Festsetzung der zulässigen Bauhöhen zur Sicherung der Planung für die örtlichen Bauvorschrift HW 115 |
Begründung der Aufhebung: |
Die seit 13.07.2005 rechtsverbindliche örtliche Bauvorschrift HW 115 regelt Dachform und Dachneigung und beschränkt somit auch die zulässige Bauhöhe. Somit hat der Aufstellungsbeschluss sein Ziel erfüllt, die Planung zu sichern. |
Bebauungsplan HW 149.1
„Kleingartenanlage
Mühlenworth und Steinbergsfeld“
Aufstellungsbeschluss: |
|
Verfahrensstand: |
Unterrichtung und Erörterung / Beteiligung Behörden |
Ziele und Zwecke der Planung: |
Sicherung der Kleingartenanlagen „Steinberg“ und „Mühlenworth“ |
Begründung der Aufhebung: |
Die Kleingartenanlage „Mühlenworth“ wurde zwischenzeitlich durch den Bebauungsplan HW/HT 291 „Trillkegut“ als Wohngebiet überplant. Für die Kleingartenanlage „Steinbergsfeld“ ist der Plan zur Sicherung der Anlage nicht erforderlich, da sich das Grundstück im Eigentum der Johannishofstiftung befindet und damit die Stadt selbst über den Umgang mit der Fläche entscheidet und sich nicht über einen Bebauungsplan binden muss. Es besteht kein Planungserfordernis. |
2. Änderung des Bebauungsplans
HW 152
„Bockfeld-Nord“
Aufstellungsbeschluss: |
|
Verfahrensstand: |
Unterrichtung und Erörterung |
Ziele und Zwecke der Planung: |
Aufstellungsbeschluss zur Sicherung der Planung für die örtliche Bauvorschrift |
Begründung der Aufhebung: |
Nach Rechtsverbindlichkeit der Neufassung der örtlichen Bauvorschrift HW 152 „Bockfeld-Nord“ am 19.11.1997 ist die Aufstellung eines Bebauungsplans zu deren Sicherung nicht mehr erforderlich . |
Bebauungsplan HW 153
„Rottsberg“
Aufstellungsbeschluss: |
12.06.1972 und 19.03.1973 |
Verfahrensstand: |
Beteiligung Behörden / öffentliche Auslegung |
Ziele und Zwecke der Planung: |
Sicherung des Landschaftsbilds und Regelung der größtenteils ungenehmigten Bebauung der im Zentrum des Geltungsbereichs gelegenen Gärten. |
Begründung der Aufhebung: |
Das Planziel wurde durch den Bebauungsplan 153.1 „Rottsberg-Mitte“ erreicht. Für die übrigen Bereiche besteht derzeit kein Planerfordernis, da dort die Ziele über die Landschaftsschutzgebietsverordnung gesichert sind. |
4. Änderung des Bebauungsplans
NE 100
„Trockener Kamp“
Aufstellungsbeschluss: |
|
Verfahrensstand: |
Unterrichtung und Erörterung |
Ziele und Zwecke der Planung: |
Festsetzung maximal zulässiger Bauhöhen - Aufstellungsbeschluss zur Sicherung der parallel durchgeführten Planung für die örtliche Bauvorschrift |
Begründung der Aufhebung: |
Nach Rechtsverbindlichkeit der örtlichen Bauvorschrift |
Örtliche Bauvorschrift NE 100
„Trockener Kamp“
(gesamter Geltungsbereich der Urfassung des Bebauungsplans)
Aufstellungsbeschluss: |
|
Verfahrensstand: |
Beteiligung Träger öffentlicher Belange und öffentliche Auslegung |
Ziele und Zwecke der Planung: |
Wahrung des Ortsbildes und der Gestaltungsprinzipien aus der seit 01.01.1976 durch Neufassung der NBauO ungültigen Baugestaltungssatzung |
Begründung der Aufhebung: |
Nach damaliger öffentlicher Diskussion wurden das Verfahren nicht weitergeführt. Durch die seit 06.10.1993 rechtsverbindliche örtliche Bauvorschrift über Gestaltung im Bereich des Bebauungsplans NE 100 „Zwischen Trockener Kamp, Hafersiek und Hasenwinkel“ (Aufstellungsbeschluss vom 04.02.1991) wurden für einen Teilbereich Regelungen zur Dachgestaltung getroffen, um die Charakteristik und Einheitlichkeit dieses städtebaulichen Ensembles zu wahren. Für den übrigen Teil des Baugebiets besteht kein Planungserfordernis mehr. |
Bebauungsplan NE 110
„Im hohen Kampe“
Aufstellungsbeschluss: |
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Verfahrensstand: |
Satzungsbeschluss (23.02.1987) |
Ziele und Zwecke der Planung: |
Sicherung der Kleingartenanlage „Im Hohen Kamp“ sowie deren Gemeinschaftsanlagen |
Begründung der Aufhebung: |
Aufgrund einer Bemängelung seitens der Bezirksregierung wurde der Antrag auf Genehmigung durch die Stadt Hildesheim zurückgezogen. Derzeit besteht kein Planerfordernis. |
1. Änderung des Bebauungsplans
OS 122
(ehemals Bebauungsplan Nr. 2
der Gemeinde Ochtersum)
Aufstellungsbeschluss: |
|
Verfahrensstand: |
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange |
Ziele und Zwecke der Planung: |
Erforderliche Anpassung der Bebauungsplanfestsetzungen an die endgültige Vermessung und geringfügig geänderte Planung |
Begründung der Aufhebung: |
Das Verfahren wurde nach Abschluss der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nicht weitergeführt, da offensichtlich kein weiterer Bedarf einer Planänderung bestand. |
5. Änderung des Bebauungsplans
OS 126
„Ostpreußenstraße /
Westpreußenstraße“
Aufstellungsbeschluss: |
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Verfahrensstand: |
Unterrichtung und Erörterung |
Ziele und Zwecke der Planung: |
Festsetzung maximal zulässiger Bauhöhen Beschluss einer Veränderungssperre |
Begründung der Aufhebung: |
Am 21.11.1996 wurde die Neufassung der örtlichen Bauvorschrift OS 126 rechtsverbindlich. Diese schreibt u.a. Dachform und Dachneigung vor und begrenzt somit die zulässige Bauhöhe. Das Ziel der Bebauungsplanänderung die Planung zu sichern wurde somit erreicht. Für die Planänderung besteht kein Planerfordernis. |
2. Änderung des Bebauungsplans
SO 233
„Sackkamp-Mitte“
Aufstellungsbeschluss: |
|
Verfahrensstand: |
Aufstellungsbeschluss zum vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB; Betroffenenbeteiligung |
Ziele und Zwecke der Planung: |
Rücknahme einer nicht benötigten öffentlichen Verkehrsfläche (Stichweg) und Festsetzung eines allgemeinen Wohngebiets (WA) |
Begründung der Aufhebung: |
Der betreffende Grundstückseigentümer hat an der seinerzeit beabsichtigten Planung kein Interesse mehr. Somit besteht derzeit kein Planerfordernis. |
Beschlussvorschlag:
Die Aufstellungsbeschlüsse zu
folgenden Verfahren werden aufgehoben:
· 2. Änderung des Bebauungsplans HO 1 „Marienburger Höhe/Ost“ (Universität und Sportplatz)
Die Aufstellungs-
und Auslegungsbeschlüsse zu folgenden Verfahren werden aufgehoben:
Die
Aufstellungs-, Auslegungs- und Satzungsbeschlüsse zu folgenden Verfahren werden
aufgehoben:
Finanzielle
Auswirkungen: |
|
ja, in der Vorlage |
X |
nein |
|
|
erläutert |
|
|
Personelle Auswirkungen: |
|
ja, in der Vorlage |
X |
nein |
|
|
erläutert |
|
|
Anlage/n:
Geltungsbereiche
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Geltungsbereich HM 17 (201 KB) | ||||
2 | öffentlich | Geltungsbereich HM 21 (181 KB) | ||||
3 | öffentlich | Geltungsbereich HM 47.1 (237 KB) | ||||
4 | öffentlich | Geltungsbereich HM 85 (355 KB) | ||||
5 | öffentlich | Geltungsbereich HM 99 (184 KB) | ||||
6 | öffentlich | Geltungsbereich 1. Änderung HM 241 (434 KB) | ||||
7 | öffentlich | Geltungsbereich HM 243 (260 KB) | ||||
8 | öffentlich | Geltungsbereich HM 274 (226 KB) | ||||
9 | öffentlich | Geltungsbereich 2. Änderung HO 1 (301 KB) | ||||
10 | öffentlich | Geltungsbereich HO 108 (306 KB) | ||||
11 | öffentlich | Geltungsbereich HN 250C (246 KB) | ||||
12 | öffentlich | Geltungsbereich AU 171 (110 KB) | ||||
13 | öffentlich | Geltungsbereich EN 187 (94 KB) | ||||
14 | öffentlich | Geltungsbereich 4. Änderung HT 203 (219 KB) | ||||
15 | öffentlich | Geltungsbereich HT 217 (194 KB) | ||||
16 | öffentlich | Geltungsbereich 3. Änderung HT 225 (98 KB) | ||||
17 | öffentlich | Geltungsbereich HT 226 (194 KB) | ||||
18 | öffentlich | Geltungsbereich 3. Änderung HW 30 (184 KB) | ||||
19 | öffentlich | Geltungsbereich HW 64 (184 KB) | ||||
20 | öffentlich | Geltungsbereich HW 91 (266 KB) | ||||
21 | öffentlich | Geltungsbereich ÖBV HW 115 und 10. Änderung HW 115 (278 KB) | ||||
22 | öffentlich | Geltungsbereich 2. Änderung HW 152 (691 KB) | ||||
23 | öffentlich | Geltungsbereich ÖBV NE 100 und 4. Änderung NE 100 (183 KB) | ||||
24 | öffentlich | Geltungsbereich 5. Änderung OS 126 (197 KB) | ||||
25 | öffentlich | Geltungsbereich IZ 190 A (145 KB) | ||||
26 | öffentlich | Geltungsbereich HW 41.1 (182 KB) | ||||
27 | öffentlich | Geltungsbereich HW 81 (129 KB) | ||||
28 | öffentlich | Geltungsbereich 8. Änderung HW 115 (681 KB) | ||||
29 | öffentlich | Geltungsbereich HW 149.1 (237 KB) | ||||
30 | öffentlich | Geltungsbereich HW 153 (552 KB) | ||||
31 | öffentlich | Geltungsbereich Örtliche Bauvorschrift NE 100 (769 KB) | ||||
32 | öffentlich | Geltungsbereich 1. Änderung OS 122 (621 KB) | ||||
33 | öffentlich | Geltungsbereich 2. Änderung SO 233 (173 KB) | ||||
34 | öffentlich | Geltungsbereich HM 23 (119 KB) | ||||
35 | öffentlich | Geltungsbereich HM 57.1 (111 KB) | ||||
36 | öffentlich | Geltungsbereich HO 78 B (188 KB) | ||||
37 | öffentlich | Geltungsbereich 1. Änderung HO 151 (324 KB) | ||||
38 | öffentlich | Geltungsbereich HO 276 Aufstellung (208 KB) | ||||
39 | öffentlich | Geltungsbereich HO 276 Auslegung (192 KB) | ||||
40 | öffentlich | Geltungsbereich HN 144 C (101 KB) | ||||
41 | öffentlich | Geltungsbereich HN 227 A.1 (139 KB) | ||||
42 | öffentlich | Geltungsbereiche HN 271 und 1. Änderung HN 58 sowie 2. Änderung HN 45 (240 KB) | ||||
43 | öffentlich | Geltungsbereich BA 139 (146 KB) | ||||
44 | öffentlich | Geltungsbereich BA/EN 175.1 mit Ergänzung (149 KB) | ||||
45 | öffentlich | Geltungsbereich BA/EN 175.1 (126 KB) | ||||
46 | öffentlich | Geltungsbereich 1. Änderung HT 208 A (292 KB) | ||||
47 | öffentlich | Geltungsbereich 1. Änderung EN 181 (95 KB) | ||||
48 | öffentlich | Geltungsbereich 5. Änderung IZ 197 A (193 KB) | ||||
49 | öffentlich | Geltungsbereich HW 80 (134 KB) | ||||
50 | öffentlich | Geltungsbereich 5. Änderung HW 115 (284 KB) | ||||
51 | öffentlich | Geltungsbereich NE 110 (154 KB) |
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