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TOP | Betreff | Vorlage | |||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung | ||||||
Ö 2 | Einwohnerfragestunde | ||||||
Ö 3 | Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Beschlussfähigkeit sowie der Tagesordnung | ||||||
Ö 4 | Genehmigung des Protokolls über die Sitzung vom 09.03.2022 (öffentlicher Teil) | SI/183/21 | |||||
Ö 5 | Genehmigung des Protokolls über die Sitzung vom 16.03.2022 | SI/021/22 | |||||
Ö 6 | Entwicklung der Ladeinfrastruktur in Hildesheim - Jahresbericht der EVI | 22/070 | |||||
Ö 7 | Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Hildesheim | 22/130 | |||||
Ö 8 | Stand der städtebaulichen Fördergebiete und -projekte | 22/107 | |||||
Ö 9 | Information über den Sachstand des Anbaus der Grundschule in Itzum | 22/104 | |||||
Ö 10 | Bebauungsplan SO 242 und örtliche Bauvorschrift über Gestaltung SO 242 "Nordfeld II" - Satzungsbeschluss | 22/056 | |||||
VORLAGE | |||||||
Beschlussvorschlag:
Die Stellungnahmen aus der Behördenbeteiligung werden im Sinne der Beschlussvorschläge in den Abwägungstabellen 4.1 und 4.2 als „Abwägung zu den in der Zeit der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 bzw. § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen“ zur Kenntnis genommen, weitergeleitet, berücksichtigt bzw. nicht berücksichtigt, zurückgewiesen oder verworfen. Die Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit werden im Sinne der Beschlussvorschläge in den Abwägungstabellen 3.1 und 3.2 als „Abwägung zu den Anregungen und Hinweisen aus der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 bzw. § 3 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen“ zur Kenntnis genommen, weitergeleitet, berücksichtigt bzw. nicht berücksichtigt.
Der Bebauungsplan SO 242 und die örtlichen Bauvorschrift SO 242 „Nordfeld II“ werden gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Die Begründung zum Bebauungsplan SO 242 und zur örtlichen Bauvorschrift SO 242 „Nordfeld II“ wird beschlossen.
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04.05.2022 - Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität | |||||||
Ö 10 - ungeändert beschlossen | |||||||
Beschluss:
Die Stellungnahmen aus der Behördenbeteiligung werden im Sinne der Beschlussvorschläge in den Abwägungstabellen 4.1 und 4.2 als „Abwägung zu den in der Zeit der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 bzw. § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen“ zur Kenntnis genommen, weitergeleitet, berücksichtigt bzw. nicht berücksichtigt, zurückgewiesen oder verworfen. Die Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit werden im Sinne der Beschlussvorschläge in den Abwägungstabellen 3.1 und 3.2 als „Abwägung zu den Anregungen und Hinweisen aus der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 bzw. § 3 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen“ zur Kenntnis genommen, weitergeleitet, berücksichtigt bzw. nicht berücksichtigt.
Der Bebauungsplan SO 242 und die örtlichen Bauvorschrift SO 242 „Nordfeld II“ werden gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Die Begründung zum Bebauungsplan SO 242 und zur örtlichen Bauvorschrift SO 242 „Nordfeld II“ wird beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig mit einer Enthaltung |
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16.05.2022 - Verwaltungsausschuss | |||||||
N 29 - ungeändert beschlossen | |||||||
(Keine Berechtigung zur Anzeige dieser Information) | |||||||
23.05.2022 - Rat der Stadt Hildesheim | |||||||
Ö 30 - ungeändert beschlossen | |||||||
Beschluss:
Die Stellungnahmen aus der Behördenbeteiligung werden im Sinne der Beschlussvorschläge in den Abwägungstabellen 4.1 und 4.2 als „Abwägung zu den in der Zeit der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 bzw. § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen" zur Kenntnis genommen, weitergeleitet, berücksichtigt bzw. nicht berücksichtigt, zurückgewiesen oder verworfen. Die Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit werden im Sinne der Beschlussvorschläge in den Abwägungstabellen 3.1 und 3.2 als „Abwägung zu den Anregungen und Hinweisen aus der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 bzw. § 3 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen" zur Kenntnis genommen, weitergeleitet, berücksichtigt bzw. nicht berücksichtigt.
Der Bebauungsplan SO 242 und die örtlichen Bauvorschrift SO 242 „Nordfeld II" werden gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Die Begründung zum Bebauungsplan SO 242 und zur örtlichen Bauvorschrift SO 242 „Nordfeld II" wird beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich mit 2 Enthaltungen
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Ö 11 | Richtlinie der Stadt Hildesheim über die Gewährung der Verrentung von Straßenausbaubeiträgen gemäß § 6 b Abs. 4 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG) (Verrentungsrichtlinie) | 22/097 | |||||
Ö 12 | Mitteilungen | ||||||
Ö 13 | Berichte zu stadtentwicklungspolitisch wichtigen Projekten | ||||||
Ö 14 | Anfragen und Anregungen | ||||||
N 15 | Genehmigung des Protokolls über die Sitzung vom 09.03.2022 (vertraulicher Teil) | ||||||
N 16 | Städtebaulicher Vertrag | ||||||
N 17 | Mitteilungen | ||||||
N 18 | Berichte zu stadtentwicklungspolitisch wichtigen Projekten | ||||||
N 19 | Anfragen und Anregungen | ||||||