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TOP | Betreff | Vorlage | |||||
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Ö 1 | Feststellung der Beschlussfähigkeit und der Tagesordnung | ||||||
Ö 2 | Anhörung zum Haushalt 2010 der Stadt Hildesheim | ||||||
Ö 3 | 1. Änderung des Bebauungsplans OS 128.2 und der örtlichen Bauvorschrift OS 128.2 "Neues Wohnen am Steinberg" - Satzungsbeschluss (Umlaufbeschluss) | 10/097 | |||||
VORLAGE | |||||||
Beschlussvorschlag: Die 1. Änderung des Bebauungsplans OS 128.2 und der Örtlichen Bauvorschrift OS 128.2 „Neues Wohnen am Steinberg“ wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB bzw. gemäß § 97 NBauO i.V.m. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Die dazugehörige Begründung wird beschlossen.
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14.04.2010 - Ortsrat Ochtersum | |||||||
Ö 3 - ungeändert beschlossen | |||||||
Beschluss: Die 1. Änderung des Bebauungsplans OS 128.2 und der Örtlichen Bauvorschrift OS 128.2 „Neues Wohnen am Steinberg" wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB bzw. gemäß § 97 NBauO i.V.m. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Die dazugehörige Begründung wird beschlossen. Abstimmungsergebnis: einstimmig |
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21.04.2010 - Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität | |||||||
Ö 10 - ungeändert beschlossen | |||||||
Beschluss:
Die 1. Änderung des Bebauungsplans OS 128.2 und der Örtlichen Bauvorschrift OS 128.2 „Neues Wohnen am Steinberg" wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB bzw. gemäß § 97 NBauO i.V.m. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Die dazugehörige Begründung wird beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
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03.05.2010 - Rat der Stadt Hildesheim | |||||||
Ö 17 - ungeändert beschlossen | |||||||
Beschluss: Die 1. Änderung des Bebauungsplans OS 128.2 und der Örtlichen Bauvorschrift OS 128.2 „Neues Wohnen am Steinberg" wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB bzw. gemäß § 97 NBauO i.V.m. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Die dazugehörige Begründung wird beschlossen. Abstimmungsergebnis: einstimmig |
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Ö 4 | Mitteilungen | ||||||
Ö 5 | Anfragen und Anregungen | ||||||