Stadt Hildesheim

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Vorlage - 10/097  

Betreff: 1. Änderung des Bebauungsplans OS 128.2 und der örtlichen Bauvorschrift OS 128.2 "Neues Wohnen am Steinberg" - Satzungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Streich, Harald
Federführend:61.3 Stadtteilplanung und Planverfahren Bearbeiter/-in: Streich, Harald
Beratungsfolge:
Ortsrat Ochtersum Vorberatung
14.04.2010 
Sitzung des Ortsrates Ochtersum ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität Vorberatung
21.04.2010 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Hildesheim Entscheidung
03.05.2010 
Sitzung des Rates der Stadt Hildesheim ungeändert beschlossen   
Anlagen:
1.Aend_OS128_2  
1.Aend_OS128_2_Begruendung  
1.Aend_OS128_2_textlFestsetzungen_Neufassung  
1.Aend_OS128_2_oertlBauvorschrift_Neufassung  
1.Aend_OS128_2_Erlaeuterungsblatt  
Betroffenenbeteiligung_FB15_Schreiben_100329  

Sachverhalt:

Im Zuge der ersten konkreten Planungen für Wohnhäuser im Baugebiet „Neues Wohnen am Steinberg“ hat sich herausgestellt, dass der Bebauungsplan OS 128.2 und die örtliche Bauvorschrift OS 128.2 durch die Regelungen bei Kettenhäusern die Realisierung der Idee des Wettbewerbsgewinners unbeabsichtigt einschränken. Durch textliche Ergänzungen im Rahmen dieser 1. Änderung werden auf Anregung von Kaufinteressenten die Gestaltungsmöglichkeiten insbesondere bei Trauf- und Gebäudehöhen erweitert, um dem Wettbewerbsgedanken besser Rechnung tragen zu können.

 

Für diese 1. Änderung wird das vereinfachte Verfahren gem. § 13 BauGB angewandt. Die Stadt Hildesheim ist und war zum Zeitpunkt der Durchführung des Beteiligungsverfahrens alleiniger Eigentümer der betreffenden Fläche und somit alleinig betroffen. Der zuständige Fachbereich Wirtschaftsförderung und Liegenschaften hat im Rahmen der Betroffenenbeteiligung gem. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB mit Schreiben vom 29.03.2010 keine Anregungen oder Bedenken geäußert.

 


Beschlussvorschlag:

Die 1. Änderung des Bebauungsplans OS 128.2 und der Örtlichen Bauvorschrift OS 128.2 „Neues Wohnen am Steinberg“ wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB bzw. gemäß § 97 NBauO i.V.m. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Die dazugehörige Begründung wird beschlossen.

 


 

Finanzielle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

X

nein

 

 

(dann Folgekostenabschätzung erstellen)

 

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

X

nein

 

 

(dann FB 11 beteiligen)

 

 

 


Anlage/n:

-   1. Änderung des Bebauungsplan OS 128.2 und der örtlichen Bauvorschrift OS 128.2

-   Begründung zur 1. Änderung des Bebauungsplan OS 128.2 und
der örtlichen Bauvorschrift OS 128.2

-   Textliche Festsetzungen komplett in Neufassung

-   Örtliche Bauvorschriften komplett in Neufassung

-   Ergänzungsblatt

-   Betroffenenbeteiligung FB 15 - Schreiben vom 29.03.2010

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 1.Aend_OS128_2 (169 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich 1.Aend_OS128_2_Begruendung (57 KB)      
Anlage 3 3 öffentlich 1.Aend_OS128_2_textlFestsetzungen_Neufassung (14 KB)      
Anlage 4 4 öffentlich 1.Aend_OS128_2_oertlBauvorschrift_Neufassung (14 KB)      
Anlage 5 5 öffentlich 1.Aend_OS128_2_Erlaeuterungsblatt (12 KB)      
Anlage 6 6 öffentlich Betroffenenbeteiligung_FB15_Schreiben_100329 (352 KB)      
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