Die Aufstellung des Bebauungsplans HO 276 „Louise-Cooper-Straße“ wird gem.
§ 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Die Unterrichtung und Erörterung gem. § 3 Abs. 1 BauGB ist durch 4-wöchigen Aushang im Fachbereich Stadtplanung und Stadtentwicklungdurchzuführen.
22.09.2010 - Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität
Ö 9 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Aufstellung des Bebauungsplans HO 276 „Louise-Cooper-Straße“ wird gem. § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.Die Unterrichtung und Erörterung gem. § 3 Abs. 1 BauGB ist durch 4-wöchigen Aushang im Fachbereich Stadtplanung und Stadtentwicklung durchzuführen.