Die Fassaden- und Hofförderrichtlinie ermöglicht Ihnen, als Eigentümerin oder Eigentümer, einen finanziellen Zuschuss für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an Ihrem Gebäude oder Ihrem Innenhof zu beantragen.
Die Fassaden- und Hofförderrichtlinie ist gültig für die Fördergebiete „Michaelisviertel“, „Oststadt mit Mackensenkaserne“, „Nördliche Nordstadt“, „Stadtfeld“ und „Neustadt“. Grundlage ist die Städtebauförderrichtlinie des Landes Niedersachsen in der aktuell gültigen Fassung.
Wir freuen uns auf Ihre Fördermaßnahme und stehen Ihnen für Fragen gern zur Verfügung!
Schritte zur Förderung
Förderfähig sind nur Maßnahmen, die mit den städtebaulichen und beschlossenen Sanierungszielen der Fördergebiete im Einklang stehen.
Jede Modernisierung und Instandsetzung wird individuell betrachtet und die Ermittlung der Fördersumme erfolgt auf der Grundlage einer einzelfallbezogenen Pauschale oder einer Gesamtertragsberechnung.
Mit der Durchführung der Maßnahmen darf erst nach Abschluss des Vertragsabschluss begonnen werden, sofern die Stadt den vorzeitigen Maßnahmenbeginn nicht vorher schriftschlich bestätigt hat.
Mirco Fink | |
Amt / Bereich 61.1 Stadterneuerung Verwaltungsgebäude Markt 3 Markt 3 31134 Hildesheim Telefon: +49 5121 301-3025 E-Mail: m.fink@stadt-hildesheim.de |