Wohnraumentwicklungskonzept
Das bisher vorliegende Konzept „Neues Wohnen in Hildesheim“ wurde begleitend zum FNP 2007/2008 erarbeitet und mit dem FNP 2009 beschlossen. Es setzte die Ziele des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes im Hinblick auf die Innenentwicklung und die Bereitstellung von neuen Wohnformen quantitativ um und beschrieb die räumlichen Schwerpunkte der Wohnungsbautätigkeit.
Aufgrund der demografischen Veränderungen steigt der Bedarf an spezifischen Wohnungen für ältere Personen, mit einer barrierearmen/-freien Ausstattung. Diese heute noch vergleichsweise finanziell gut ausgestattete Bevölkerungsgruppe verfügt zukünftig zunehmend über weniger Einkommen. Außerdem wächst die Gruppe der Menschen, welche individuelle Wohnformen suchen; u.a. fehlen gut ausgestattete geräumige Wohnungen für Familien. Zusätzlich werden zukünftig weiterhin vor allem kleinere Haushalte Wohnraum nachfragen. Dabei steigt gleichzeitig die Wohnfläche pro Einwohner.
Der Rat der Stadt Hildesheim hat vor diesem Hintergrund den Auftrag erteilt ein Wohnraumversorgungskonzept zu erarbeiten. Dieses analysiert das aktuelle Geschehen auf dem Hildesheimer Wohnungsmarkt und prognostiziert die Entwicklung und die Bedarfe in den verschiedenen Teilmärkten der kommenden 5 bis 10 Jahre. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf der Betrachtung der sozialen Wohnraumversorgung und der in diesem Segment ggf. entstehenden Bedarfe. Die dem Prozess und den Empfehlungen ebenfalls zugrunde liegende Bevölkerungsprognose wurde bis Mitte 2015 abgeschlossen und enthält daher noch keine valide Einschätzung der Folgen der aktuellen Zuwanderungsprozesse im Hinblick auf die Wohnungsmarktentwicklung.
Mit der Erarbeitung des Wohnraumkonzeptes wurde die InWIS Forschung und Beratung GmbH aus Bochum beauftragt. Das Wohnraumversorgungskonzept wurde im laufenden Prozess mit Akteuren des Hildesheimer Wohnungsmarktes sowie Vertretern des Ministeriums für Soziales und der N-Bank abgestimmt und im Dezember 2015 vom Rat der Stadt Hildesheim beschlossen. Es dient u.a. Investoren als Grundlage für die Beantragung von Projekten im Rahmen des geförderten Wohnungsbaus.
Michael Veenhuis | |
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