Worum geht es?
Die Lärmaktionsplanung und die dazugehörige Lärmkartierung soll die Behandlung des Lärms in Bestandslagen erfassen und bei Konflikten Maßnahmen vorschlagen, die geeignet sind, die Lärmbelastungen zu vermindern. Sowohl der Lärmaktionsplan als auch die Lärmkartierung ist ein wiederkehrender Prozess, der von der Europäischen Union verbindlich für alle Hauptverkehrsachsen und Ballungsräume vorgeschrieben ist. Alle fünf Jahre sind die Kartierung und das daraus resultierende Planwerk zu aktualisieren.
Die rechtlichen Grundlagen der Lärmminderungsplanung sind im § 47a-f Bundes-Immissions-Schutzgesetz (BImSchG) geregelt und gehen auf die „Richtlinie 2002/49/EG“ des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm zurück.
Aktuelles:
Derzeit lässt die Stadt Hildesheim den Lärmaktionsplan 4. Runde durch ein externes Büro erarbeiten. Der Lärmaktionsplan 4. Runde ist eine Fortschreibung bzw. Aktualisierung des 2021 beschlossen Lärmaktionsplans 3. Runde.
Für den aktuellen Lärmaktionsplan der Stadt Hildesheim wurde 2022 die Lärmkartierung durchgeführt. In den Lärmkarten sind die Kenngrößen Lden (Lärmindex Tag-Abend-Nacht) und Lnight (Lärmindex Nacht) dargestellt. Es gibt außerdem separate Lärmkarten für die Hauptverkehrsstraßen (HVS) und für Gewerbe (IED-Anlagen). Die Visualisierung erfolgt über ein festgelegtes Farbschema. Im ergänzenden Bericht werden Betroffenenzahlen in Abhängigkeit der Pegelklassen sowie die Methodik zur Berechnung dargelegt.
Hinweis: Die Vergleichbarkeit der Lärmkartierungen zwischen der 3. und aktuellen 4. Runde zum Lärmaktionsplan ist aufgrund eines angepassten Berechnungsverfahrens nicht gegeben. Das Berechnungsverfahren erfolgt nun unter einem EU-weit einheitlichen Berechnungsverfahren, um ein objektives und vergleichbares Bild der Lärmbelastungen zu generieren.
Der Bearbeitungsprozess zur Erstellung des Lärmaktionsplanes sieht folgende Bausteine vor, die auf der beschriebenen Lärmkartierung aufbauen:
- Auswertung der Lärmkartierung: Darstellen der Betroffenheiten, Identifikation von besonders betroffenen Bereichen (Lärmbrennpunkten)
- Evaluation der Lärmaktionsplanung 3. Runde: Betrachtung der Maßnahmenumsetzung
- Bestandsanalyse
- Maßnahmenplanung: Überprüfung/Fortschreibung der bisherigen Maßnahmenplanung, detaillierte Maßnahmenplanung für fünf Lärmbrennpunkte
- Ruhige Gebiete: Was sind ruhige Gebiete? Überprüfung der Kriterien von Runde 3, Hinweise zu Strategien und Maßnahmen zur Sicherung der Gebiete
- Wirkungsanalyse und Kostenschätzung: Abschätzung der Wirkungen und Kosten hinsichtlich der vorgeschlagenen Maßnahmen
- Handlungskonzept: Anleitung zum Vorgehen in den kommenden fünf Jahren
Während der Erarbeitung des Lärmaktionsplanes ist die Einbindung der Öffentlichkeit vorgesehen.
Am 25. September 2024 hat die Öffentlichkeitsveranstaltung zum Lärmaktionsplan stattgefunden. In der Veranstaltung hat das Fachbüro Ramboll die Methodik zur Erstellung des Lärmaktionsplanes sowie die ersten Bearbeitungsstände vorgestellt. Die Präsentation der Öffentlichkeitsveranstaltung befindet sich unter den Dokumenten.
Michael Veenhuis | |
BereichsleitungAmt / Bereich 61.2 Stadtentwicklung, Mobilität und Statistik Verwaltungsgebäude Markt 3 Markt 3 31134 Hildesheim Telefon: +49 5121 301-3032 E-Mail: m.veenhuis@stadt-hildesheim.de |
Bericht Lärmkartierung.pdf (2 MB) | |
Lden.pdf (6 MB) | |
LdenHVS.pdf (5 MB) | |
LdenIED.pdf (4 MB) | |
Lnight.pdf (6 MB) | |
LnightHVS.pdf (5 MB) | |
LnightIED.pdf (4 MB) | |
Hildesheim LAP Öffentlichkeitsbeteiligung_.pdf (3 MB) |