Bauleitpläne und örtliche Satzungen
Von dieser Seite aus können Sie zum Flächennutzungsplan mit seinen Änderungen gelangen und Sie finden von hier aus rechtsverbindliche Bebauungspläne , örtliche Bauvorschriften sowie die Leitlinie für Bebauungsplanfestsetzungen für Ökologie, Umweltschutz und Klimaschutz der Stadt Hildesheim.
Als ein Instrument der Stadtentwicklung stellt der Flächennutzungsplan die allgemeine Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet dar. Er dokumentiert eine Zielvorstellung und entfaltet keine Rechtsverbindlichkeit. Weitergehende Informationen zur Stadtentwicklung in Hildesheim erhalten Sie hier.
Die Bebauungspläne setzen detailliert für einen begrenzten Bereich des Gemeindegebietes die Nutzungsmöglichkeiten (Art und Maß der baulichen Nutzung) der jeweiligen Flächen fest. Sie werden als Satzung beschlossen, d.h. sie sind quasi ein „Gesetz der Stadt“ und schaffen Baurecht. Zu den Bebauungsplänen gelangen Sie hier.
Bei den Örtlichen Bauvorschriften handelt es sich ebenfalls um ein "Gesetz der Stadt" (Satzung), was beispielsweise die Dachform, die Farbe der Dacheindeckung oder die Gestaltung der Grundstücksgrenzen (Einfriedung) regelt. Bei den örtlichen Bauvorschriften kann es sich um gesonderte Dokumente handeln. Es gibt jedoch auch Bebauungspläne mit örtlicher Bauvorschrift, d.h. in diesem Fall steht die örtliche Bauvorschrift auf dem selben Blatt wie der Bebauungsplan. Diese örtlichen Bauvorschriften finden Sie bei dem zugehörigen Bebauungsplan. Die restlichen örtlichen Bauvorschriften finden sie in der Rubrik „ örtliche Bauvorschriften “.
Die Leitlinie für Bebauungsplanfestsetzungen für Ökologie, Umweltschutz und Klimaschutz soll aktuelle und praxisnahe Hinweise für die Ausarbeitung und Aufstellung der Bebauungspläne geben. Als informelles Planungsinstrument richtet sich die Leitlinien vorrangig an die Gemeinde, soll aber auch bei laufenden Bauberatungsfällen zu größeren Bauvorhaben gegenüber Dritten zur Anwendung gebracht werden. Die Verbindlichkeit zur Anwendung der Leitlinie ist mit dem Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses der Stadt Hildesheim am 01.07.2020 herbeigeführt worden
Rechtlicher Hinweis:
Alle gezeigten Bauleitpläne und Satzungen sowie die Leitlinie für Bebauungsplanfestsetzungen dienen lediglich zu Informationszwecken. Auskünfte zum Flächennutzungsplan erhalten Sie von Herr Veenhuis Tel.: 05121-301 3032. Für eine rechtsverbindliche Auskunft zu Flächennutzungsplanänderungen, Bebauungsplänen, örtlichen Bauvorschriften, oder der Leitlinie sprechen Sie bitte mit der jeweiligen Bereichsplanerin bzw. dem jeweiligen Bereichsplaner.