Grünfläche – Flurstück 7/7, Flur 66, Gemarkung Hildesheim
Größe: 17.481 qm
Jährliche Pacht: 200,00 €
- Nutzung ausschließlich als Dauergrünland, ohne Umbruch, Fräsen, Neu- oder Nachsaat
- Bewirtschaftung als 2-schürige Wiese mit Entfernung des Mahdgutes oder als Wiese mit einer Besatzdichte von max. 2 Großvieheinheiten pro ha (Jährlich mindestens zweimalige Mahd des Grünlandes unter Abtransport des Mähgutes, alternativ Beweidung. Die Fläche sollte möglichst kurzasig sein.
- Keine Ausbringung von mineralischen und organischen Düngern, Pestiziden, Gärsubstraten, Rübenerde, Klärschlamm oder Fäkalien, Abwasser und Bioabfällen; Ausbringen sonstiger Stoffen nur mit Zustimmung der Unteren Naturschutzbehörde (vorheriger schriftlicher Antrag bei der Stadt Hildesheim)
- Die Errichtung von baulichen Anlagen ist nicht zulässig
- Keine Anlage von Mieten und keine Nutzung als Lagerfläche z.B. für Gemische im Sinne der Bioabfallverordnung
- Schutz der Obstbäume bei Mahnutzung vor Anfahrschäden, bei Weidenutzung vor Verbiss durch geräumige Dreibock- oder Rechteckverhaue mit Querlattung und Maschendraht
- Weiterhin ist erforderlich, dass die Fläche auch mit Weidebesatz begangen werden kann, um Pflegeschnitte der Obstbäume und Kartierungen der Nistkästen/Bäume zugunsten des Gartenrotschwanzes durchgeführt werden kann
- Sollte nach Erkenntnissen der Wirkungskontrollen der Stadt Hildesheim aufgrund unzureichender Erreichung der Ausgleichziele eine Änderung der Bewirtschaftungsbedingungen erforderlich sein, hat der Pächter diese Anpassungen im Rahmen der Zumutbarkeit zu dulden.