In der Stadt Hildesheim leben zurzeit (Stand 31.12.2020) 15.152 ausländische Staatsangehörige aus 149 Staaten, wobei die größte Gruppe mit 2.198 Personen aus der Türkei stammt.
Über die aktuelle Rechtslage und die entsprechenden gesetzlichen Quellen, über die Entstehung und Ziele des Zuwanderungsrechts und die politischen Hintergründe, über die Geschichte der Zuwanderung in Deutschland, über Beispiele erfolgreicher Einwanderung und weiterführende Angebote bis hin zur Einbürgerung informiert die Webseite des Bundesinnenministeriums"zuwanderung.de".
Zu den Dienstleistungen der Ausländerbehörde der Stadt Hildesheim zählen u.a.:
die Mitwirkung bei der Einreise z. B. zur Arbeitsaufnahme, zur Familienzusammenführung oder zum Studium die Erteilung bzw. Verlängerung von Aufenthaltstiteln, die Beratung über Möglichkeiten der Aufenthaltsverfestigung, die Ausstellung und Verlängerung von Reiseausweisen, die Einbürgerung.
Sofern Sie hinsichtlich dieser Dienstleistungen Fragen haben, wenden Sie sich bitte telefonisch oder persönlich an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ausländerbehörde.
Zur Vermeidung von langen Wartezeiten vor der Ausländerbehörde ist ein persönlicher Besuch dort grundsätzlich nur nach einer vorherigen Terminvereinbarung möglich. Besuchstermine können Sie unter der Telefonnummer (05121) 3012900 vereinbaren.
Für die Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis, Duldung, Aufenthaltsgestattung oder Fiktionsbescheinigung werden wir Ihnen rechtzeitig vor dem jeweiligen Ablauf einen Besuchstermin schriftlich mitteilen und die mitzubringenden Unterlagen aufführen, um weitere Vorsprachen zu vermeiden.
Die Abgabe einer Verpflichtungserklärung für die Erlangung eines Besuchsvisums erfolgt ausschließlich im Stadtbüro. Nähere Einzelheiten zum Antragsverfahren und den vorzulegenden Unterlagen erhalten Sie unten unter "Verpflichtungserklärungen".
Auch die melderechtliche An-, Ab- bzw. Ummeldung erfolgt im Stadtbüro (Zimmer B 21 im Erdgeschoss Markt 2) nach vorheriger Terminabsprache.
Wir sind derzeit bemüht, den durch die Corona-Krise entstandenen Rückstand abzuarbeiten. Aufgrund des hohen Aufkommens an Telefonaten kann es daher vereinzelt zu Problemen in der telefonischen Erreichbarkeit kommen. Wir bitten dieses zu entschuldigen und weisen darauf hin, dass eine Vorsprache ohne Terminvereinbarung nicht möglich ist.
Erklärung Beschäftigungsverhältnis (314 kB) | |
Zusatzblatt A - Anerkennungsverfahren (738 kB) | |
Zusatzblatt B - Entsendung (785 kB) |