Aktuelle Änderung: Ab 01.04.2024 gilt ein neuer Antragsvordruck (s. unten!)
Eltern, die in der Stadt Hildesheim ihren Wohnsitz haben, können hier für ihre neu geborenen Kinder Elterngeld beantragen. Eltern, die nicht in der Stadt Hildesheim, aber im Landkreis Hildesheim wohnen, stellen den Antrag bitte dort.
Das Elterngeld soll die Eltern in der Frühphase der Elternschaft unterstützen und dazu beitragen, dass Familien ohne finanzielle Nöte in ihr Familienleben hineinfinden und sich vorrangig der Betreuung ihrer Kinder widmen. Ferner soll die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie die partnerschaftliche Aufteilung von Familien- und Erwerbsarbeit erleichtert werden.
Erwerbstätige Eltern, die ihr Berufsleben unterbrechen oder ihre Berufstätigkeit auf höchstens 30 Stunden wöchentlich reduzieren, können zwölf Monate lang ein Elterngeld in Höhe von 67 Prozent bzw. 65 Prozent ihres bereinigten Nettoeinkommens, maximal 1.800 Euro im Monat, erhalten. Zwei Partnermonate werden zusätzlich als Bonus gewährt, wenn der jeweils andere Elternteil in dieser Zeit seine Erwerbstätigkeit zugunsten der Kindererziehung zeitlich einschränkt oder aussetzt.
Eltern, die vor der Geburt ihres Kindes nicht erwerbstätig waren, erhalten ein Mindestelterngeld von 300 Euro monatlich.
Das Elterngeld ist schriftlich auf dem dafür vorgesehenen Vordruck, den Sie in der Elterngeldstelle, bei der Information im Eingangsbereich des Gebäudes Markt 2 sowie online unter „Formulare“ (siehe unten) erhalten können, zu beantragen. Eine rückwirkende Bewilligung des Elterngeldes ist nur für die letzten drei Lebensmonate vor der Antragstellung möglich.
Ergänzende Informationen über das Elterngeld und das Antragsverfahren erhalten Sie auf den Webseiten des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung und des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Mit dem Online-Rechner können Sie Ihr Elterngeld selbst berechnen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass eine Vorabberechnung durch die Elterngeldstelle hingegen nicht möglich sein wird.
Elterngeldantrag und weitere Informationen finden Sie hier:
Ein persönlicher Besuch in der Elterngeldstelle ist in den allermeisten Fällen nicht notwendig. Bitte nutzen Sie den Hausbriefkasten der Stadtverwaltung oder reichen Sie Ihre Unterlagen per E-Mail ein. Sollte ausnahmsweise dennoch ein Besuch erforderlich sein, vereinbaren Sie dazu bitte einen Termin unter den genannten Telefonnummern.
Weitere Informationen
32.4.2 Elterngeld | |
Marktstraße 13 31134 Hildesheim E-Mail: elterngeldstelle@stadt-hildesheim.de | Besuchszeiten: Nur mit Terminvereinbarung. A – J (Herr Haase) 05121 – 301 2751 K-M (Frau Aue) 05121 – 301 2719 N-Z (Herr Meyer) 05121 – 301 2752 Telefonnische Erreichbarkeit: Mo. – Fr. 08:00 – 12:00 Uhr |