Der Neubau, Ausbau und Umbau von selbstgenutzten Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen, deren Erwerb im Zusammenhang mit Modernisierung oder die energetische Modernisierung von Wohneigentum können unter bestimmten Voraussetzungen mit Landesmitteln gefördert werden.
Die bewilligende Stelle ist die NBank in Hannover.
Für alle Objekte, deren Grundstücke innerhalb der Grenzen der Stadt Hildesheim liegen, muss die Antragstellung bei der Wohnraumförderungsstelle der Stadt Hildesheim erfolgen.
Die Förderanträge müssen vor Baubeginn bzw. Erwerb gestellt werden.
Fördermittel können erhalten:
Energetische Modernisierung von Wohneigentum
Hierbei werden insbesondere Maßnahmen gefördert, die der CO2-Minderung, der Energieeinsparung und der Nutzung erneuerbarer Energien dienen.
Näheres erfragen Sie bitte bei der Wohnraumförderungsstelle. Ergänzende Informationen erhalten Sie auch auf den Internetseiten der NBank.
Mietwohnungsbau
Auch im Bereich des Mietwohnungsbaus besteht unter Umständen die Möglichkeit einer Förderung mit Landesmitteln.
Nähere Informationen erhalten Sie bei der Wohnraumförderungsstelle bzw. auf den Internetseiten der NBank.
Ein persönlicher Besuch in der Wohngeldstelle ist in den allermeisten Fällen nicht notwendig. Bitte nutzen Sie den Hausbriefkasten der Stadtverwaltung oder reichen Sie Ihre Unterlagen per E-Mail ein. Sollte ausnahmsweise dennoch ein Besuch erforderlich sein, vereinbaren Sie dazu bitte einen Termin unter den genannten Telefonnummern.
Informationen über das Kommunale Förderprogramm zur Aktivierung des Wohnraumleerstandes erhalten Sie im Flyer (s. Dokumente).
Weitere Informationen
32.4 Wohngeld/Elterngeld | |
Markt 2 31134 Hildesheim Telefon: 05121 3012899 E-Mail: wohngeldstelle@stadt-hildesheim.de | Besuchszeiten: Nur mit Terminvereinbarung. Telefonnische Erreichbarkeit: Mo.-Mi.: 8:00-14:00 Uhr Do.: 8:00-16:00 Uhr Fr.: 08:00-12:00 Uhr |