Als öffentlicher Auftraggeber ist die Stadt Hildesheim verpflichtet nach Durchführung einer Beschränkten Ausschreibung oder einer Freihändigen Vergabe / Verhandlungsvergabe über erfolgte Auftragsvergaben zu informieren, wenn der Auftragswert einen bestimmten Wert erreicht oder überschreitet.
Rechtsgrundlagen für diese Ex-Post-Transparenz sind die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) und die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen – Teil A (VOB/A).
Demzufolge besteht die Bekanntmachungspflicht ab Auftragswerten von 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer.
Die Auftragsvergaben sind hier für die Dauer von 6 Monaten abrufbar.
Öffentliche Aufträge Stadt Hildesheim | |
Telefon: 05121 301-1704 E-Mail: oeffentliche-auftraege@stadt-hildesheim.de |
FB 13 Recht | |
Markt 2 31134 Hildesheim Telefon: 05121 301-1312 Telefax: 05121 301-1310 E-Mail: recht@stadt-hildesheim.de | Mo-Do: 09:00 - 12:00 | 14:00 - 15:30 Fr: 09:00 - 12:00 |