Die Stadt Hildesheim verfügt derzeit über ein individuelles Kontingent an Sozialwohnungen mit entsprechendem Belegungsrecht.
Das Belegungsrecht bedeutet, dass der/dem Eigentümer/in bei Freiwerden der Wohnung Bewerber/innen vorgeschlagen werden können. Es handelt sich zum überwiegenden Teil um geförderte Wohnungen (“Sozialwohnungen”), die vorrangig nur an Wohnungssuchende vermietet werden können, die im Besitz eines Wohnberechtigungsscheins sind.
Was können wir Ihnen bieten?
Je nachdem, welche Wünsche/Anforderungen an Lage, Wohnungsgröße und Ausstattung für die neue Wohnung bestehen, kann eine Vermittlung sehr schnell erfolgen oder es können Wartezeiten von mehreren Monaten entstehen.
Unsere Vermittlungsmöglichkeiten sind dabei von der Fluktuation in den Belegrechtswohnungen abhängig. Wir empfehlen Ihnen daher immer parallel auch, auf dem privaten Wohnungsmarkt nach einer Wohnung zu suchen.
Besondere Angebote für Behinderte und Senioren
Für ältere Wohnungssuchende oder Personen mit Behinderung, die auf eine speziell ausgestattete Wohnung angewiesen sind, gibt es besondere Angebote.