Ein "B-Schein" dient als Nachweis dafür, dass Sie die Voraussetzungen zum Bezug einer geförderten Wohnung erfüllen.
Wenn Wohnungen für bestimmte Personengruppen gefördert wurden (zum Beispiel für Rollstuhlfahrerinnen und –fahrer oder für Alleinerziehende) dient der Wohnberechtigungsschein als Nachweis, dass Sie zu dieser Personengruppe gehören.
Der Wohnberechtigungsschein legt auch fest, wie groß die geförderte Wohnung sein darf, die Sie beziehen können.
Gesetzlich geregelt ist dabei:
- 1 Person: 50 qm
- 2 Personen: 60 qm
- 3 Personen: 75 qm
- jede weitere Person: + 10 qm
Im Einzelfall können höhere Wohnflächen gelten, bitte lassen Sie sich entsprechend beraten.