1985 wurden der Dom St. Mariä Himmelfahrt und die ehemalige Benediktinerklosterkirche St. Michael von der Welterbekommission der UNESCO zum Welterbe erklärt. Diese Eintragung bedeutet für Hildesheim die einzigartige Chance, das Welterbe nicht nur zu vermitteln und zugänglich zu machen, sondern auch über den Tourismus als eine wesentliche Einnahmequelle den Erhalt der Welterbestätten dauerhaft sicherzustellen.
Welterbestätten in Hildesheim
Um Aufnahme in die Welterbeliste zu erlangen, sind verschiedene Kriterien zu erfüllen. Das Objekt muss eine einzigartige künstlerische Leistung darstellen und einen beträchtlichen Einfluss auf die Entwicklung der Architektur, des Städtebaus oder der Landschaftsgestaltung ausgeübt haben bzw. ein einzigartiges oder zumindest außergewöhnliches Zeugnis der Geschichte der Menschheit und der Natur darstellen.
St. Michael und der Dom gelten als herausragende Beispiele romanischer Baukunst und mit ihren Kunstschätzen als Höhepunkt der Kunst in Deutschland zu Beginn des 11. Jahrhunderts. Sie symbolisieren die Schaffenskraft von Bischof Bernward und bewahren eine bedeutende Zahl von außergewöhnlichen historischen Ausstattungsstücken: die monumentalen Bronzegüsse im Dom, die Christussäule (sie steht derzeit für die Dauer von zwei Jahren an ihrem ursprünglichen Standort in St. Michael) und die Bernwardstür.
Die Türflügel, jeweils fast fünf Meter hoch und einen Meter breit, sind aus einem Stück gegossen – eine für die damalige Zeit bahnbrechende Leistung und technische Neuerung.
Was ist eine Pufferzone?
Die so genannte „Pufferzone“ dient dem Schutz der Welterbestätte. Dabei handelt es sich um einen räumlich festgelegten Bereich, in dem sich das Welterbe befindet. In dieser Pufferzone sollen die Wahrnehmung und das Erleben der Welterbestätte sichergestellt sein. Ihre Aufgabe ist, das unmittelbare Umfeld der Welterbestätten und die historischen Sichtbezüge vor zu starkem Entwicklungs- und Verkehrsdruck schützen und dazu beizutragen, die städtebauliche Qualität zu erhöhen. Die Pufferzone soll also das Welterbe vor Beeinträchtigungen durch bauliche Anlagen mit einer unangemessenen Höhe, Kubatur oder Gestaltung schützen.
Ausweisung und Bedeutung der Pufferzone Zuständig für die Ausweisung von Pufferzonen ist ICOMOS (International Council on Monuments and Sites). ICOMOS ist eine Unterorganisation der UNESCO, die sich weltweit für den Schutz und die Pflege von Denkmälern und die Bewahrung des historischen Kulturerbes einsetzt. ICOMOS beteiligt sich als Berater und Gutachter an der Arbeit des Welterbe-Komitees und an der Erfüllung der UNESCO-Konvention zum Weltkulturerbe.
In Hildesheim ist das gesamte mittelalterliche Stadtgebiet, einschließlich der bestehenden neuzeitlichen Wallanlagen als Pufferzone ausgewiesen. Einbezogen wurde auch die Kirche St. Mauritius auf dem Moritzberg.
Die Grundgedanken, die hinter diesem großangelegten Schutzgebiet stehen, sind:
Welterbestätten und Pufferzone
Um Verwirrungen vorzubeugen: Pufferzonen sind nicht Teil der Welterbestätte, sondern dienen ihrem Schutz.
Hier erhalten Sie Informationen zum Investitionsprogramm Weltkulturerbe.
Dr. Maike Kozok | |
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