Die untere Wasserbehörde nimmt hoheitliche Aufgaben war, die sich vor allem aus dem Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushaltes (Wasserhaushaltsgesetz – WHG), dem Niedersächsichen Wassergesetz (NWG), und den untergesetzlichen Regelwerken, wie z.B. der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe (Anlagenverordnung-VAwS), ergeben.
Die Grundsätze für die Bewirtschaftung der Gewässer regelt der § 1a des Wasserhaushaltsgesetzes, wonach die Gewässer als Bestandteil des Naturhaushalts und als Lebensraum für Tiere und Pflanzen zu sichern und so zu bewirtschaften sind, dass sie dem Wohl der Allgemeinheit und im Einklang mit ihm auch dem Nutzen Einzelner dienen, vermeidbare Beeinträchtigungen ihrer ökologischen Funktionen und der direkt von ihnen abhängigen Landökosysteme und Feuchtgebiete im Hinblick auf deren Wasserhaushalt unterbleiben und damit insgesamt eine nachhaltige Entwicklung gewährleistet wird.
Dabei ist jedermann verpflichtet, bei Maßnahmen, mit denen Einwirkungen auf ein Gewässer verbunden sein können, die nach den Umständen erforderliche Sorgfalt anzuwenden, um eine Verunreinigung des Wassers oder eine sonstige nachteilige Veränderung seiner Eigenschaften zu verhüten, um eine mit Rücksicht auf den Wasserhaushalt gebotene sparsame Verwendung des Wassers zu erzielen, um die Leistungsfähigkeit des Wasserhaushaltes zu erhalten und um eine Vergrößerung und Beschleunigung des Wasserabflusses zu vermeiden.
Ziel ist es weiterhin, die Gewässer (oberirdische Gewässer und Grundwasser) als menschliche Lebensgrundlage sowie als Bestandteil des Naturhaushalts und als Lebensraum für Tiere und Pflanzen zu sichern.
Die untere Wasserbehörde ist insbesondere Ansprechpartner zum Beispiel für:- Erteilung von wasserrechtlichen Genehmigungen und Erlaubnissen (z.B. Gewässerbenutzungen, Indirekteinleitungen)- Überwachung der oberirdischen Gewässer (z.B. durch Gewässerschauen) und des Grundwassers- Maßnahmen der Gefahrenabwehr bei Unfällen mit Wasser gefährdenden Stoffen- Zulassung und Überwachung von Anlagen zum Umgang mit Wasser gefährdenden Stoffen.
Wichtiger Hinweis:
Die Untere Wasserbehörde nimmt ihre Aufgaben ausschließlich im Gebiet der Stadt Hildesheim wahr. Sollte sich Ihr Vorhaben oder Anliegen außerhalb des Stadtgebietes befinden, wenden Sie sich bitte an den Landkreis Hildesheim, Fachdienst Umweltamt, unter der Telefonnummer 05121 309 4121.