Die Aufgaben der Unteren Bodenschutzbehörde der Stadt Hildesheim liegen in den Bereichen Altlasten und Bodenschutz.
Zentrale Vorschriften sind das Bundes-Bodenschutzgesetz, die Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung und das Niedersächsische Bodenschutzgesetz.
Ziel der Bodenschutzgesetzgebung ist es für nachfolgende Generationen die Funktion des Bodens zu sichern oder auch wieder herzustellen.
Zur Erreichung dieses Zieles muss der Boden von Altlasten saniert werden und Vorsorge gegen nachteilige Einwirkungen auf den Boden getroffen werden. Ebenso sind schädliche Verunreinigungen des Bodens zu verhindern. Deshalb ist es wichtig bei Einwirkungen auf den Boden darauf zu achten, dass seine natürliche Funktion so wenig wie möglich beeinträchtigt wird.
Zu den Aufgaben der Unteren Bodenschutzbehörde gehören unter anderem:
Weitere Informationen finden Sie auch unter den Stichworten
Bodenplanungsgebiet und
Schwermetallbelastungen an der Innerste
Wichtiger Hinweis:
Die Untere Bodenschutzbehörde nimmt ihre Aufgaben ausschließlich im Gebiet der Stadt Hildesheim wahr. Sollte sich Ihr Vorhaben oder Anliegen außerhalb des Stadtgebietes befinden, wenden Sie sich bitte an den Landkreis Hildesheim, Fachdienst Umweltamt, unter der Telefonnummer 05121 309 4121.
Torsten Balck | |
Amt / Bereich 60.2 Umweltangelegenheiten und Klimaschutz Verwaltungsgebäude Markt 3 Markt 3 31134 Hildesheim Telefon: +49 5121 301-3162 E-Mail: umwelt@stadt-hildesheim.deE-Mail: t.balck@stadt-hildesheim.de |
60.2 Umweltangelegenheiten und Klimaschutz | |
Markt 3 31134 Hildesheim Telefax: 05121 301-3178 E-Mail: umwelt@stadt-hildesheim.de |