Stiftungszweck laut Satzung ist die Förderung von Heimatpflege und Heimatkunde sowie der Wissenschaft und Forschung.
Die Präambel der Satzung macht die Beweggründe der Stifter besonders deutlich:
„In Gedenken und in Würdigung der Vorfahren in Schlesien, dem Heimatort Lauban und den Orten des Landkreises Lauban, soll der Wille bekundet werden, das Kulturgut zu sichern, die Historie zu bewahren und im Kontext der europäischen Geschichte fort zu schreiben. Die Arbeit der Laubaner Gemeinde, die nach der Vertreibung von Heimatfreunden im christlichen Sinne in der Fremde gegründet wurde, soll mit dieser Stiftung fortgesetzt werden.“
Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:
Die Antragstellung für eine Förderung satzungsgemäßer Zwecke ist über die Stabsstelle Kultur und Stiftungen möglich.
Antragsfrist ist jeweils zum 31.03. für die Projektunterstützung im gleichen Jahr.
Das Kuratorium setzt sich wie folgt zusammen:
Die Stiftung Laubaner Gemeinde, Stadt und Landkreis Lauban trauert um ihren Mitbegründer und Kuratoriumsmitglied Kurt-Michael Beckert, der am 20.05.2024 verstorben ist.
Er war ein starker Motor für die Stiftung und hat mit seinem digitalen Archiv unendlich viel für die aus Lauban und dem Laubaner Land stammenden Menschen getan.
Historie
Die Laubaner Gemeinde ist ein Zusammenschluss von ehemaligen Einwohner/innen der Stadt und des Landkreises Lauban/Schlesien und von deren Angehörigen. Dieser Zusammenschluss besteht bereits seit 1948.
Die Stadt Hildesheim übernahm 1951 die Patenschaft für die Laubaner Gemeinde. Hier in Hildesheim findet normalerweise jährlich das große Treffen der Laubaner Gemeinde statt.
Am 24.05.2009 wurde im Rahmen des 62. Jahrestreffens die unselbständige Stiftung Laubaner Gemeinde, Stadt und Landkreis Lauban, feierlich von der Laubaner Gemeinde, vertreten durch die Vorsitzenden des Gründungsvorstandes, Herrn Klaus-Dieter Leder und Herrn Kurt-Michael Beckert, errichtet. Das Stiftungskapital wurde der Stadt Hildesheim als Treuhänderin übereignet.
Das Kuratorium konnte im Sinne der Satzung 2011 die ersten Ausschüttungen aus den Erträgen des Stiftungsvermögens vornehmen. So wurden seitdem u.a. die Heimatzeitung Marklissaer Anzeiger und die Wiedereröffnung des Rübezahl-Museums (Sammlung Frau Ingid Vettin-Zahn) in Görlitz unterstützt. Es konnten zudem zwei Förderpreise für die Bewahrung der deutschen Geschichte in der Oberlausitz und die Verständigung zwischen ehemaligen und heutigen Einwohner/innen der Stadt und des Landkreises Lauban vergeben werden. Auch Publikationen thematisch passender wissenschaftlich-historischer Arbeiten konnten bereits mehrfach unterstützt werden.
Außerdem wird auch das Heimatarchiv Lauban unterstützt, auf dessen Homepage Sie sich weitergehend informieren können.
Zuwendungen in Form von Zustiftungen (in den Vermögensstock) und Spenden, die unmittelbar für die satzungsgemäßen Zwecke eingesetzt werden, werden sehr gern entgegengenommen.
Sie können diese auf das Konto der Stiftung bei der Stadt Hildesheim überweisen:
Sparkasse Hildesheim Goslar Peine, IBAN: DE37 2595 0130 0000 0003 16
BIC: NOLADE21HIK
Verwendungszweck: Laubaner Gemeinde oder PK111105.3148000
Spenden bis zu 300,00 € können seit Anfang 2021 ohne amtliche Spendenquittung (Zuwendungsbestätigung) mit dem Einzahlungsbeleg der Überweisung (z.B. einem Kontoauszug) beim Finanzamt eingereicht werden.
Für den vereinfachten Spendennachweis bis zu 300,00 € (§ 50 Abs. 2 Nr.2 b EStDV) an eine gemeinnützige Körperschaft ist auch bei Nachweis durch PC-Ausdruck zusätzlich ein vom Zahlungsempfänger hergestellter Beleg mit den erforderlichen Aufdrucken – steuerbegünstigter Zweck, für den die Zuwendung verwendet wird, Angaben über die Freistellung des Empfängers von der Körperschaftssteuer, Spende oder Mitgliedsbeitrag – vorzulegen.
Diesen Vordruck für den vereinfachten Spendennachweis Ihrer Spende an die Stiftung Laubaner Gemeinde, Stadt und Landkreis Lauban finden Sie hier im Anhang als PDF-Datei zum Herunterladen. Bitte drucken Sie Ihn aus und fügen sie den Ausdruck zusammen mit einer Kopie des Kontoauszugs über die Spende zu Ihren Steuerunterlagen hinzu.
Spenden über 300,00 € müssen über eine vom Spendenempfänger auszustellende Spendenbescheinigung / Zuwendungsbestätigung nachgewiesen werden, die wir Ihnen gern zuschicken, sofern uns Ihre Adresse vorliegt.
Katrin Märtner | |
Amt / Bereich Stabsstelle für Kultur und Stiftungen Kulturbüro im PULS Angoulêmeplatz 2 31134 Hildesheim Telefon: +49 5121 301-4026 E-Mail: stiftungsverwaltung@stadt-hildesheim.deE-Mail: K.Maertner@stadt-hildesheim.de |
Stabsstelle für Kultur und Stiftungen | |
Kulturbüro im PULS Angoulêmeplatz 2 31134 Hildesheim Telefon: 05121 301-4022 Telefax: 05121 301-4030 E-Mail: kulturbuero@stadt-hildesheim.de | Mo-Fr: 8:00 - 12:00 Uhr |