Aufgabenträger für den Stadtverkehr Hildesheim ist die Stadt Hildesheim. Für den regionalen straßengebundenen ÖPNV im Landkreis liegt die Zuständigkeit beim Landkreis Hildesheim. Nach §6 Abs. 1 NNVG (Niedersächsisches Nahverkehrsgesetz) stellen die Aufgabenträger für ihre Bereiche jeweils alle fünf Jahre einen Nahverkehrsplan auf. Es handelt sich hierbei um eine Pflichtaufgabe für Stadt und Landkreis.
Im Nahverkehrsplan werden jeweils mit Blick auf die folgenden fünf Jahre u.a. folgenden Themen behandelt:
Der gesamte Nahverkehrsplan ist sehr umfangreich. Die für die Stadt Hildesheim relevanten Inhalte befinden sich in:
Der Nahverkehrsplan dient zunächst der politischen Willensbildung und ist darüber hinaus ein wichtiges Steuerungsinstrument für die zukünftige Ausgestaltung der integrierten Verkehrsbedienung. Außerdem ist er Grundlage für die Bewilligung von Maßnahmen im Rahmen von verschiedenen Förderprogrammen.
Nahverkehrsplan 2020 (25 MB) | |
Nahverkehrsplan 2020 Anlagenband (25 MB) | |
Nahverkehrsplan 2020 Kartenband (22 MB) |