Ab dem 1. Januar 2011 erhalten Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene neben ihrem monatlichen Regelbedarf auch Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft. Hierzu zählt auch die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in Kindertageseinrichtungen und Schulen.
Wer bekommt diese Leistung?
Berufsschüler, die eine Ausbildungsvergütung erhalten, sind von der Leistung ausgeschlossen.
Welche Leistung wird erbracht?
Grundsätzlich ist die Mittagsverpflegung im Regelbedarf von Kindern und Jugendlichen, die Leistungen nach den Sozialgesetzbücher II und XII erhalten, berücksichtigt. Das Mittagessen in der Schule oder Kindertageseinrichtung ist aber in der Regel teurer als ein Mittagessen zu Hause, daher werden mit dieser Leistung die Mehrleistungen ausgeglichen.
Erbracht wird ein monatlicher Zuschuss zu den Kosten für die Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung. Daneben ist ein geringer Eigenanteil in Höhe von einem Euro pro Mittagessen von Ihnen zu übernehmen. Verpflegung, die am Kiosk gekauft werden kann (z. B. belegte Brötchen), wird nicht bezuschusst.
Wie funktioniert das?
Den Zuschuss zur Mittagsverpflegung müssen Sie für jedes Kind gesondert beantragen. Er wird nur erbracht, wenn die Schule oder Kindertageseinrichtung ein gemeinschaftliches Mittagessen anbietet und Ihr Kind daran teilnimmt. Mit der Antragstellung ist die Anmeldung zur Mittagsverpflegung oder ein anderer geeigneter Nachweis vorzulegen. Der Nachweis muss den Namen des Kindes, den Namen der Schule bzw. Kindertageseinrichtung, den Namen des Gastronoms* und den Zeitraum enthalten, für den das Kind angemeldet ist.*Das kann z. B. ein Kantinenpächter oder Lieferdienst sein, mit dem die Einrichtung einen Vertrag hat. Bitte lassen Sie die Anmeldung von der Schule bzw. der Kindertageseinrichtung ausstellen.
Mit dem Bewilligungsbescheid erhalten Sie einen Gutschein über den bezuschussten Anteil an der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung für Ihr Kind. Den Gutschein oder die Kostenzusage gibt Ihr Kind in der Schule bzw. Kindertageseinrichtung ab. Die Kosten für die Mittagsverpflegung werden direkt mit dem Anbieter oder mit der Schule bzw. Kita abgerechnet.
Bitte beachten Sie: Der Eigenanteil ist bei beiden Alternativen eigenverantwortlich von Ihnen zu leisten.
Hinweis: für Personen, die Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, gelten andere Voraussetzungen. Diese können bei der Stadt und dem Landkreis Hildesheim erfragt werden.
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