Die Landschaftsplanung erstellt naturschutzfachliche Grundlagen, Ziele und Konzepte zur Integration und Berücksichtigung der Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Zusammenwirken mit anderen Raum- und Fachplanungen.
Mit Blick auf die unterschiedlichen Interessen zur Nutzung der einzelnen Güter des Landschaftsraums und Naturhaushalts entwickelt sie Leitbilder und Umsetzungsinstrumente auf unterschiedlichen Maßstabsebenen. Die Leitbilder orientieren sich vor allem an der Idee einer umweltschonenden Entwicklung von Kultur- und Naturlandschaften, am Ziel eines auf Nachhaltigkeit und Leistungsfähigkeit ausgerichteten Umgangs der natürlichen Ressourcen (Boden, Luft, Wasser), des Arten- und Biotopschutzes und der Umweltverträglichkeit von Landnutzungsweisen (Freizeit und Erholung, Land- und Forstwirtschaft, Siedlungs- und Verkehrswegebau).
Aufgaben sind unter anderem:
Erstellung des Landschaftsplans
Landschaftsplan Hildesheim© Stadt HildesheimLandschaftspläne sind gemäß § 11 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege, zur Vorbereitung oder Ergänzung der Bauleitplanung, zur Vorbereitung der Ausweisung geschützter Landschaftsbestandteile sowie zur Gestaltung von Grünflächen, Erholungsanlagen und anderen Freiräumen durch die Kommunen zu erarbeiten und durchzuführen.
Die Aussagen des Landschaftsplans umfassen den festgestellten Zustand von Natur- und Landschaft, die daraus resultierenden Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege für das Stadtgebiet und die möglichen Maßnahmen zur Realisierung. Konkret werden demnach die Schutz-, Pflege-, und Entwicklungsmaßnahmen für schutzbedürftige Landschaftsbestandteile vorgeschlagen und Hinweise zur Vermeidung von Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft durch die Nutzung der Gemeinde gegeben.
Der Landschaftsplan ist die dritte Stufe des Planungsinstrumentariums zur Landschaftsplanung in Niedersachsen. Er wird aus dem Landschaftsprogramm (1. Stufe, Land Niedersachsen) und dem Landschaftsrahmenplan (2. Stufe, Untere Naturschutzbehörde, regionale Ebene) entwickelt und konkretisiert die vorher getroffenen Aussagen.
Aufbau eines Flächenpools/Ökokontos für die Stadt Hildesheim:
Durch Bauvorhaben und Flächenversiegelung entstehen Eingriffe in Natur und Landschaft, die auszugleichen sind. Sofern dies nicht am Ort des Eingriffes möglich ist, muss die Kompensation auf externen Flächen erfolgen.
Ziel des Flächenpools ist eine Bevorratung von externen Flächen, die für die Durchführung künftiger Kompensationsmaßnahmen zur Verfügung stehen. Sofern nicht nur Flächen, sondern zusätzlich konkrete Maßnahmen bevorratet werden, die später für Eingriffe „abgebucht“ werden können, spricht man von einem Ökokonto.
Hieraus ergeben sich Vorteile für die Kommune bzw. einzelne Vorhabenträger:
Wie auch den Naturschutz:
Die Stadtverwaltung erarbeitet derzeit ein auf die spezifischen Bedürfnisse der Stadt Hildesheim angepasstes Flächenpool- und Ökokontomodell.
Wiebke Ihssen | |
Amt / Bereich 61.2 Stadtentwicklung, Mobilität und Statistik Verwaltungsgebäude Markt 3 Markt 3 31134 Hildesheim Telefon: +49 5121 301-3042 E-Mail: w.ihssen@stadt-hildesheim.de | |
Jennifer Helmold | |
Amt / Bereich 61.2 Stadtentwicklung, Mobilität und Statistik Verwaltungsgebäude Markt 3 Markt 3 31134 Hildesheim Telefon: +49 5121 301-3034 E-Mail: J.Helmold@stadt-hildesheim.de |