Ablaufplan Ausbau der E-Ladeinfrastruktur– Stadt Hildesheim: Ein möglichst koordinierter und schneller Ausbau der Ladeinfrastruktur in der Stadt Hildesheim
Die Genehmigung über die Verteilung von Ladesäulen im öffentlichen Straßenraum wird folgendermaßen vergeben:
Windhund-Prinzip: Beliebige Anbieter können im öffentlichen Straßenraum in Hildesheim eine Ladesäule beantragen. Für die Standortvergabe zählt die Reihenfolge der Antragseinreichung. Die Entscheidung über das öffentliche Interesse an einer Errichtung liegt beim Bereich 61.2 Stadtentwicklung, Mobilität und Statistik.
Antragsvoraussetzungen:
Ladepunkte können im öffentlichen Straßenraum von allen privatwirtschaftlich oder öffentlich‐rechtlich organisierten Unternehmungen errichtet werden, die technisch und organisatorisch in der Lage sind, E‐Ladesäulen im Rahmen der eigenwirtschaftlichen Betätigung zu betreiben.
Zentral ist die Vorgabe, dass sich die Lademöglichkeit diskriminierungsfrei an eine nicht eingeschränkte Öffentlichkeit richtet. Außerdem muss das Betreiberunternehmen sein Angebot eigenwirtschaftlich darstellen und übernimmt die Verkehrssicherungspflicht für die Anlage.
Antragsverfahren:
Anträge auf Errichtung einer E‐Ladestation im öffentlichen Raum sind an die Mail Adresse Ladeinfrastruktur@Stadt-Hildesheim.de zu stellen. Es kann vorab ein formloser Antrag pro Standort gestellt werden. Die erforderlichen Unterlagen sind innerhalb von zwei Wochen einzureichen.
Zunächst findet eine Vorprüfung des geplanten Standorts statt. Die Federführung liegt hierbei beim Bereich 61.2 Stadtentwicklung, Mobilität und Statistik. Dabei wird insbesondere die Frage des öffentlichen Interesses geprüft.
Der Bereich 61.2 Stadtentwicklung, Mobilität und Statistik beteiligt stadtintern die relevanten Fachbereiche und erstellt die Stellungnahme sowie einen Entscheidungsvorschlag. Die Entscheidung zur Standortprüfung wird über das Dezernatsbüro C an den Betreiber versendet. Der Bereich 33.2 Ordnung und Gewerbe erhält zeitgleich die Entscheidung als Kopie.
Der Betreiber beantragt die Sondernutzung beim Bereich 33.2 Ordnung und Gewerbe unter sondernutzung@stadt-hildesheim.de. Weitere geforderte Genehmigungen laut Bescheid sind einzuholen und beim Bereich 61.2 Stadtentwicklung, Mobilität und Statistik nachzuweisen.
Die Betreiberfirma der E‐Ladesäule kann den zuständigen Netzbetreiber mit der Herstellung des Netzanschlusses und ggf. mit dem Einbau von Fundamenten beauftragen. Die Auftragskoordination obliegt dem antragstellenden Unternehmen.
Der Betreiber beantragt die Erteilung einer Aufgrabungserlaubnis beim Bereich 66.2.1 Straßenunterhaltung
Errichtung der Anlage:
Die Betreiberfirma errichtet innerhalb von 12 Monaten die Ladesäule. Dafür muss die von ihr beauftragte Fachfirma mindestens vier Wochen vor dem beabsichtigten Baubeginn bei der Straßenverkehrsbehörde die entsprechende verkehrsrechtliche Baustellenanordnung beantragen.
Inbetriebnahme:
Folgende Schritte sind nach der fachgerechten Installation für die erfolgreiche Inbetriebnahme nötig:
Abnahme der äußeren baulichen Anlage durch den Straßenbaulastträger.
Schlussvermessung der Anlage inkl. Leitungslagen durch die Betreiberfirma und Lieferung der Daten an den Bereich für Vermessung und Geodaten.
Bearbeitungsdauer:
Die Bearbeitungszeit des Antrags beträgt in der Regel 2 Monate.
Erforderliche Unterlagen:
Schriftliche Bestätigung der Netzverfügbarkeit (Anschluss, Leistung) durch die zuständigen Netzbetreiber.
Übersichtsplan mit markierter Lage der Säule im Stadtteil (Maßstab 1:5000).
Lageplan (Maßstab 1:250 oder auch 1:100) mit eingetragenem angestrebtem Standort sowie Angabe eines alternativen Bereichs. Die Ladestellplätze sind vollständig inklusive erforderlicher Fahrzeugüberhänge zu bemaßen. Gleiches gilt für etwaige Markierungen und Sperrfelder. Auch die Ladesäule selbst ist im Grundriss mit senkrechten Abstandsmaßen zu in der Örtlichkeit vorhandenen Objekten anzugeben. Zusätzlich muss der Lageplan Informationen über mögliche Zwangspunkte wie zum Beispiel Treppen, Schachtdeckel, Bäume, vorhandene Schaltschränke etc. enthalten. Abstände der Säulen zum Ladestellplatz sind ebenfalls mit anzugeben. Insofern weitere bauliche Anpassungen (Bordabsenkungen, Flächenbefestigungen, Pflasterarbeiten, Setzen von Pollern oder Bügeln, etc.) notwendig werden, sind diese farbig nachvollziehbar und entsprechend bemaßt im Lageplan mit darzustellen. Ebenso muss die Lage der geplanten Versorgungsleitungen zu den Ladesäulen bzw. Verteilerstationen/Schaltschränken (inkl. deren Verortung) mit eingezeichnet werden.
Katasterangaben (Gemarkung, Flur, Flurstück(e)).
Fotos des Standortes.
Visualisierung der Ladesäule(n) am Standort.
Gebühren:
Für die Standortprüfung sind keine Gebühren zu entrichten. Für das Belassen der E‐Ladesäule im öffentlichen Straßenraum, die Baustellenanordnung und die Beschilderung/Markierung fallen jedoch Gebühren an, die von der Betreiberfirma zu tragen sind.
Öffentlichkeit:
Der Bereich 61.2 Stadtentwicklung, Mobilität und Statistik veröffentlicht im Frühjahr jedes Jahres die Ausbauplanung und Ist-Situation. Geplante Standorte dürfen hierzu dargestellt werden.