Die Stadt Hildesheim vergibt auf Antrag Zuschüsse zu investiven Maßnahmen im Kulturbereich.
Gefördert werden notwendige Investitionen an Gebäuden und Außenanlagen sowie investive Beschaffungen (auch digitaler Güter) ab einem Mindest-Anschaffungswert von 1.000,- € (netto).
Einzelne Beschaffungen dürfen – von wenigen Ausnahmen abgesehen – nicht zu einer Gesamtsumme addiert werden.
Die ausschlaggebenden Kriterien und Regelungen für die zu beantragende Maßnahme entnehmen Sie bitte der geltenden Förderrichtlinie.
Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Fehlbedarfsfinanzierung gewährt.
Die Förderung soll 75% der förderfähigen Gesamtkosten nicht überschreiten, in begründeten Ausnahmefällen ist eine höhere Quote möglich.
Antragsberechtigt sind professionelle Kultureinrichtungen, -vereine und -gruppierungen sowie Einrichtungen und Vereine der kulturellen Bildung mit Sitz in Hildesheim, dazu langjähriger Vorerfahrung, einem vielfältigen und qualitativ hochwertigen kulturellen Angebot und einer nachhaltigen Ausrichtung.
Antragsfrist für die investive Förderung ist der 30. März jeden Jahres.
Die Entscheidung über die Zuschüsse erfolgt im zweiten Quartal des Jahres. Die bewilligten Zuschüsse sind jedoch erst nach Vorliegen der aufsichtsbehördlichen Genehmigung des Haushaltes der Stadt Hildesheim rechtswirksam. Auf Antrag kann ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn bewilligt werden.
Der unterschriebene Antrag mit kurzer Selbstdarstellung sowie Aufschlüsselung der Kosten und weiterer Förderer ist per E-Mail an kulturfoerderung@stadt-hildesheim.de bei der Stabsstelle für Kultur und Stiftungen einzureichen.
Für die Einhaltung der Abgabefrist gilt das Eingangsdatum Ihrer E-Mail.
Verwendungsnachweis
Für den Verwendungsnachweis ist folgendes Formular zu verwenden:
Vordruck Verwendungsnachweis