Menschen mit Behinderung sollen die gleichen Chancen haben wie Menschen ohne Behinderung.
Menschen mit Behinderung haben nämlich ein Recht auf Chancen·gleichheit.
Dieses Recht steht in verschiedenen Gesetzen.
Die Inklusions·beauftragte setzt sich für die Chancen·gleichheit ein.
Inklusion und Barriere·freiheit sind wichtig für die Chancen·gleichheit.
Inklusion bedeutet:
Alle Menschen können überall mitmachen.
Barriere·freiheit bedeutet:
Alle Menschen können ohne Barrieren überall mitmachen.
Barrieren gibt es in vielen verschiedenen Bereichen.
Die Inklusions·beauftragte hilft diese Barrieren abzubauen.
Sie möchten sich über eine Barriere in der Stadt beschweren?
Dann hilft Ihnen die Inklusions·beauftragte gerne weiter.
Die Inklusions·beauftragte berät auch bei Fragen zu Inklusion und Barriere·freiheit.
Und die Inklusions·beauftragte ist die Geschäfts·führerin des Behinderten- und Inklusions·beirats.
Sie möchten mehr zum Behinderten-und Inklusions·beirat wissen?
Dann finden Sie hier mehr Informationen:
Behinderten-und Inklusions·beirat Hildesheim
Sie möchten allgemein mehr Informationen über Inklusion und Barriere·freiheit?
Dann finden Sie hier mehr Informationen:
Ulrike Dammann | |
Amt / Bereich Stabsstelle Migration und Inklusion Verwaltungsgebäude Markt 2 Markt 2 31134 Hildesheim Telefon: +49 5121 301-1006 E-Mail: u.dammann@stadt-hildesheim.de |