Sie haben sich für einen Hund entschieden. Doch nach dem ordnungsgemäßen Kauf ergeben sich für die Hundehalterin bzw. für den Hundehalter u. a. aus dem Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG) verschiedene Verpflichtungen. Um Ihnen und Ihrem neuen Familienmitglied den Einstieg leichter zu gestalten, finden Sie hier alle wichtigen Informationen zum Thema NHundG und zur Hundehaltung in der Stadt Hildesheim im Allgemeinen.
Wenn ich mit meinem Hund im Stadtgebiet unterwegs bin, muss ich Folgendes beachten …
Nach dem NHundG und der Stadtverordnung Hildesheim sind Haustiere so zu halten und zu führen, dass niemand durch sie gefährdet oder geschädigt wird. Hunde dürfen nicht unbeaufsichtigt herumlaufen. Weiterhin ist sicherzustellen, dass sie weder Personen noch andere Tiere anspringen oder angreifen.
Wo darf mein Hund freilaufen?
Als Ausgleich zur Anleinpflicht im Kernstadtgebiet sind folgende Flächen ausgewiesen, auf denen Hunde ganzjährig unangeleint laufen dürfen.
Hochwasserbett Hohnsen-Nord© Stadt Hildesheim Hochwasserbett Hohnsen-Süd© Stadt Hildesheim
An wen muss ich mich wenden?
Die An- und Abmeldung erfolgt im Fachbereich Finanzen der Stadt Hildesheim.
Wer darf den Hund anmelden?
Anzumelden ist der Hund durch die Hundehalterin oder den Hundehalter. Hundehalterin bzw. Hundehalter ist die Person, die einen Hund im Haushalt aufnimmt. Dieses kann jede volljährige Person des Haushaltes sein. Auch die Angabe mehrerer Hunderhalterinnen und Hundehalter ist möglich. Hierbei ist jedoch zu bedenken, dass in diesem Fall jede Hunderhalterin und jeder Hundehalter die Sachkunde gem. NHundG nachweisen muss.
An welche Fristen muss ich mich halten?
Wenn Sie einen Hund angeschafft haben oder mit einem Hund in die Stadt Hildesheim zuziehen, müssen Sie ihn binnen 14 Tagen anmelden.
Gründe für eine An- und Abmeldung können sein …
Neuanschaffung, Umzug, Verkauf des Hundes, Tod des Hundes
Welche Unterlagen werden benötigt?
An wen muss ich mich wenden?
Das Implantieren des Microchips erfolgt mittels einer Spritze und kann grundsätzlich in jeder Tierarztpraxis vorgenommen werden.
Wie hoch sind die Gebühren?
Die Kosten hierfür liegen in der Regel zwischen 30 und 60 Euro.
Welche Frist muss ich einhalten?
Jeder Hund, der älter als sechs Monate ist, muss in Niedersachsen mit einem Microchip mit einer individuellen Kennnummer gekennzeichnet sein.
Hundehalterinnen und Hundehalter, die sich nach dem 1. Juli 2011 erstmalig einen Hund angeschafft haben und laut Gesetz nicht bereits als sachkundig gelten, müssen als Nachweis der Sachkunde eine theoretische und praktische Prüfung ablegen.
An wen muss ich mich wenden?
Eine Liste der anerkannten Sachkundeprüferinnen und Sachkundeprüfer finden Sie hier.
Wer gilt als sachkundig?
Als sachkundig gelten u. a. lt. Gesetz: Tierärzte; Personen, die Brauchbarkeitsprüfungen abnehmen oder eine solche mit Ihrem Hund erfolgreich abgelegt haben; Erlaubnisinhaber nach §11 Abs.1 s.1 Nr.2 oder 2B des Tierschutzgesetzes (TierSchG); Personen, die einen Blindenführhund oder Behindertenbegleithund halten; Personen, die in den letzten zehn Jahren vor Aufnahme der Hundehaltung mindestens zwei Jahre (vor Inkrafttreten des NHundG) ununterbrochen einen Hund gehalten haben.
Die Prüfung…
Die theoretische Prüfung ist vor Aufnahme der Hundehaltung, die praktische Prüfung während des ersten Jahres der Hundehaltung abzulegen.
Beispielfragen zur theoretischen Sachkundeprüfung finden Sie hier.
Welche Gebühren fallen an?
Beide Prüfungen kosten je ab 40 €. Über die genauen Beträge entscheiden die jeweiligen Prüferinnen und Prüfer.
Anmeldung im Hunderegister:
In Niedersachsen muss jede Hundehalterin und jeder Hundehalter seit 2013 ihren bzw. seinen Hund vor der Vollendung seines siebten Lebensmonats im zentralen Hunderegister anmelden. Die Registrierung kann online, per Formular oder telefonisch (0441/39010400) erfolgen. Die Kosten liegen hier zwischen 14,50 € und 23,50 €.
Für die Registrierung werden folgende Angaben benötigt:
Persönliche Daten der Hundehalterin bzw. des Hundehalters, Geschlecht, Rasse und Geburtsdatum des Hundes sowie Kennnummer des implantierten Microchips (zu finden im Heimtierpass)
Abmeldung aus dem Hunderegister:
Eine Abmeldung ist notwendig bei …
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei den Versicherungsunternehmen.
Welche Fristen muss ich einhalten?
Jede Hundehalterin bzw. jeder Hundehalter ist verpflichtet, für einen von ihr bzw. von ihm gehaltenen Hund, der älter als sechs Monate ist, eine Tierhalterhaftpflichtversicherung abzuschließen. Der Gesetzgeber hat hierzu eine Mindestversicherungssumme von 500.000 € für Personenschäden und 250.00 € für Sachschäden vorgesehen.
Die An- und Abmeldungen können im Fachbereich Finanzen der Stadt Hildesheim vorgenommen werden. Für Fragen steht Ihnen der Bereich unter Telefon 05121 301-2049, per Fax unter 05121 301-952088 oder per Mail unter steuern@stadt-hildesheim.de gerne zur Verfügung.
Anmeldung der Hundesteuer
Welche Fristen muss ich einhalten?
Wenn Sie einen Hund angeschafft haben oder mit einem Hund in die Stadt Hildesheim zuziehen, müssen Sie ihn binnen 14 Tagen beim Steueramt der Stadtverwaltung zur Hundesteuer anmelden. Nach der Anmeldung wird Ihnen eine Hundesteuermarke zugesandt.
Wird ein Hund länger als zwei Monate in Pflege oder Verwahrung genommen, so muss die Anmeldung binnen 14 Tagen ab dem Tag erfolgen, an dem der Zeitraum von zwei Monaten überschritten ist. Die Steuerpflicht entsteht mit dem Beginn des Kalendermonats, in dem ein Hund aufgenommen wird.
Welche Daten sind erforderlich?
Siehe Punkt An- und Abmeldung.
Wie ist die Hundemarke anzubringen?
Nach der Anmeldung eines Hundes wird eine Hundesteuermarke ausgegeben. Diese Marke muss der Hund außerhalb der Wohnung oder des umfriedeten Grundbesitzes deutlich sichtbar tragen. Mit der Abmeldung des Hundes ist die Hundesteuermarke zurückzugeben.
Verlust der Hundemarke
Wenn eine Hundesteuermarke verloren gegangen oder nicht mehr lesbar ist, wird im Fachbereich Finanzen auf Antrag eine Ersatzhundesteuermarke ausgehändigt. Bitte bringen Sie dafür den aktuellen Hundesteuerbescheid mit und, soweit vorhanden, die Hundesteuermarke. Die Gebühr für eine Ersatzhundesteuermarke beträgt 5,00 €
Wie hoch ist die Hundesteuer?
Der Hundehalterin bzw. dem Hundehalter wird vom Fachbereich Finanzen ein Steuerbescheid zugesandt. Die Hundesteuersätze sind z. Z. wie folgt festgelegt: für den 1. Hund: 150,00 €/ Jahr, für jeden weiteren Hund 210,00 €/ Jahr (Stand: 01.01.2024).
Die Hundesteuer ist grundsätzlich vierteljährlich (zum 15.02, 15.05, 15.08. und 15.11. eines jeden Jahres) fällig.
Die Hundesteuersatzung kann hier eingesehen werden.
Abmeldung von der Hundesteuer
Welche Fristen muss ich einhalten?
Bisherige Halterinnen und Halter eines Hundes haben den Hund innerhalb von 14 Tagen abzumelden und die Hundesteuermarke zurückzugeben.
Wann muss ein Hund abgemeldet werden?
Der Hund muss abgemeldet werden bei
Wann endet die Steuerpflicht?
Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem der Hund verstorben, veräußert, abgeschafft oder abhandengekommen ist.
Für die Haltung eines gefährlichen Hundes wird eine Erlaubnis benötigt. Die Zuständigkeit liegt hier beim Landkreis Hildesheim.
Informationen zum Thema Tierkörperbeseitigung erhalten Sie hier.
Ansprechpartner | Themengebiet | Kontakt |
Fachbereich Finanzen | An- und Abmeldung Hundesteuer | 05121 301-2049 |
Fachbereich Öffentliche Ordnung
| Nachweiskontrolle: - Sachkundenachweis Rückfragen Verhalten von Hunden im Stadtgebiet Hildesheim | 05121 301-3132 ordnung-hundehaltung@stadt-hildesheim.de |
Fachbereich Bauaufsicht, Umwelt und Klimaschutz | Tierkörperbeseitigung | 05121 301-3161 |