© Stadt Hildesheim
Stiftungszweck:
Die Förderung von Kunst, Kultur und Denkmalschutz.
Die Antragsfristen sind dreimal jährlich: 01. Januar, 15. Mai und 15. September.
Für die Friedrich Weinhagen Stiftung allgemein finden Sie hier den Antrag auf Förderung.
Hier finden Sie das Formular Kosten- und Finanzierungsplan.
Bitte beachten Sie die geltenden Förderleitlinien bei der Beantragung Ihrer Projekte.
Der Vorstand der Stiftung besteht aus folgenden Personen:
Zum Kuratorium gehören neben dem Vorstand folgende Mitglieder:
Historie
Die Friedrich Weinhagen Stiftung wurde am 21.05.1979 durch Ratsbeschluss als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts von der Stadt Hildesheim errichtet. Sie geht einerseits aus dem Vermögen aufgelöster städtischer Stiftungen hervor und andererseits aus dem Vermögen der liquidierten Stiftung gleichen Namens. Die Namensgebung wurde bei der Neuerrichtung unter Berücksichtigung des hohen Stiftungsanteils und in Respekt für die Familie Weinhagen gewählt.
Die eine Wurzel der neuen Friedrich Weinhagen Stiftung reicht bis ins mittelalterliche Hildesheim zurück: Es bestanden schon seit sehr langer Zeit vielfältige Stiftungen in der Stadt. Leider ist das Vermögen der meisten von ihnen über die Jahrhunderte sehr ausgedünnt worden, so dass diese nach der Währungsreform im Jahr 1949 mit Beschluss des Rates der Stadt Hildesheim zu 22 Stiftungen zusammengelegt wurden. 21 Stiftungen davon wurden mangels Vermögensmasse durch Ratsbeschluss im Jahr 1979 aufgelöst.
Einzig die städtische Johannishofstiftung mit mildtätiger Zweckbestimmung, welche noch über ein erhebliches Vermögen verfügte, wurde nicht in den Auflösungsbeschluss integriert.
Die Vermögensreste der aufgelösten Stiftungen bilden die erste Wurzel der heutigen Friedrich Weinhagen Stiftung.
Die andere Wurzel geht auf die Familie Weinhagen zurück: Carl Ludwig Friedrich Weinhagen (1804 -1877) - der Großvater des Stifters – entstammte einer Familie, die um 1700 nach Hildesheim gekommen war. Er war Jurist und Politiker und setzte sich in der Revolution von 1848 für die verfassungsmäßige Beschränkung der absoluten Monarchie des Hannoverschen Königs und für die Rechte des Volkes ein.
Sein ältester Sohn, Georg-Friedrich, ließ sich als Landwirt in Räber (Uelzen) nieder.
Er ist der Vater des Stifters, Friedrich Weinhagen, welcher am 18.01.1857 als ältester von vier Söhnen geboren wurde. Ende der sechziger Jahre des 18. Jahrhunderts wanderte die Familie nach Amerika aus. Friedrich wurde Brückenbauingenieur und gründete zusammen mit seinem jüngsten Bruder Berthold ein Unternehmen zu dessen Leistungen die Brückenbauten über dem Niagara zählen.
1920 kehrte der inzwischen verheirate Friedrich Weinhagen nach Hildesheim zurück. Am 10.01.1929 errichtete er durch Verfügung von Todes wegen die Friedrich Weinhagen Stiftung und vermachte ihr Grund- und Geldvermögen.
Der Stifter starb am 04.04.1930. In seinem Testament bestimmte er, dass zunächst eine Reihe Familienangehöriger nach seinem Tode finanziell unterstützt werden sollten. Gemäß § 5 seines Testamentes war diese Familienstiftung (weil sie die Familie unterstützt) aufzulösen und das Stiftungsvermögen auf seine Vaterstadt Hildesheim zu übertragen, sobald bestimmte Bedingungen eintreten würden. Als diese eintraten übertrug der letzte Stiftungsvorstand das Vermögen mit Vertrag vom 03.02.1979 auf die Stadt Hildesheim, die – wie oben beschrieben – unter Zuführung des Vermögens der aufgelösten städtischen Stiftungen die neue Friedrich Weinhagen Stiftung errichtete.
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