Die Nachfrage auf dem Hildesheimer Wohnungsmarkt, besonders nach preiswertem Wohnraum, ist ungebrochen hoch. Gleichzeitig stehen aus unterschiedlichsten Gründen etwa 1.300 Wohnungen im Stadtgebiet leer, knapp 30% davon im Stadtteil Stadtmitte/Neustadt.
Die Stadt Hildesheim hat es sich zum Ziel gesetzt, die Innenstadt zu beleben und zugleich für Immobilieneigentümer Anreize zur Aktivierung dieser Wohnungsleerstände zu setzen.
Aus diesem Grunde ist am 21.02.2024 die Förderrichtlinie im Rahmen des kommunalen Initiativförderprogramms "Aktivierung des Wohnraumleerstandes zur Schaffung von preiswertem Wohnraum" in Kraft getreten.
Eigentümer von leerstehenden Immobilien/Wohneinheiten im Fördergebiet können Zuschüsse für die Vermietung Ihrer Einheiten beantragen. Das Programm besteht aus drei Modulen, die nachfolgend kurz beschrieben werden.
Einen Flyer zum Programm, die Förderrichtlinie, das Antragsformular sowie eine Übersicht zum Fördergebiet finden Sie unter "Dokumente".
Modul Wiedervermietungsprämie
Was wird gefördert?
Wiedervermietung nach langem Leerstand
Wer wird gefördert?
Eigentümer von Immobilien im Fördergebiet
Was sind die Voraussetzungen?
- mindestens sechs Monate Leerstand vor Förderbeginn
- die Wohneinheit ist in einem gut vermietbaren Zustand
- das abgeschlossene Mietverhältnis ist unbefristet
Wie hoch ist die Förderdung?
Einmalig 1.000 € je Wohneinheit, Auszahlung ein Jahr nach Mietbeginn
Modul Sanierung/Nutzungsänderung
Was wird gefördert?
Notwendige Renovierungen/Sanierungen, um leerstehende Wohneinheiten wieder vermietbar zu machen oder um bisher gewerblich genutzte Flächen zu Wohneinheiten umzubauen, z.B.
- Abbau von Barrieren
- Austausch von Fenstern und Türen
- Erneuerung der Bodenbeläge
- Herstellung von Gründächern und -fassaden
- Grundrissveränderungen zur Wohnwertsteigerung
u.v.m.
Wer wird gefördert?
Eigentümer von Immobilien im Fördergebiet, deren Bestand im Hildesheimer Stadtgebiet weniger als 100 Wohneinheiten beinhaltet.
Was sind die Voraussetzungen?
- mindestens sechs Monate Leerstand vor Förderbeginn
- die Wohneinheit muss für mindestens 15 Jahre zu Wohnzwecken vermietet und baulich unterhalten werden
- die baulichen Maßnahmen bringen die Wohnung wieder in einen gut vermietbaren Zustand
- die durch Zuschuss gedeckten Kosten dürfen nicht auf die Mieter umgelegt werden
- die durch die Stadt Hildesheim angebotene Modernisierungsberatung wurde in Anspruch genommen und der Modernisierungsberater hat eine positive Empfehlung zum Antrag ausgesprochen
Wie hoch ist die Förderdung?
- maximal 25% der nachweisbaren, förderfähigen Kosten (inkl. Umsatzsteuer)
- Planungs- und Nebenkosten zu 25%, max. 500 €
- Höchstzuschussbetrag 30.000 € je Wohneinheit, gedeckelt auf max. 500 € pro m²
- Mindestzuschussbetrag 500 € je Wohneinheit
Wer ist der Modernisierungsberater?
Für dieses Modul ist die Inanspruchnahme einer Modernisierungsberatung vor Antragstellung obligatorisch.
Ansprechpartner hierfür ist
PERM Architektur, Hr. Philipp Mannes, Tel.: 05121-8735708, E-Mail: perm@perm-architektur.de
Modul Ankauf von Mietpreis- und Belegungsbindung/Anmietung
Was wird gefördert?
Das Eingehen von Mietpreis- und Belegungsbindungen zugunsten von Haushalten mit Wohnberechtigungsschein, wahlweise für fünf oder zehn Jahre
Kombinationsmöglichkeit mit dem entsprechenden Förderprogramm der NBank.
Wer wird gefördert?
Eigentümer von Immobilien im Fördergebiet
Was sind die Voraussetzungen?
- die Wohneinheit war bisher ungebunden bzw. ist nicht mehr mit einer Sozialbindung belegt
- für die Dauer der Belegungsbindung wird ausschließlich an Mieter mit Wohnberechtigungsschein vermietet
- max. Nettokaltmiete für die Bindungsdauer i.H. von 5,80 €/m², anpassbar nach Regeln der Förderrichtlinie
- Die Auswahl der Mieter obliegt den Eigentümern. Nur im Falle der Kombination mit NBank-Mitteln: Benennungsrecht für die Stadt Hildesheim, alternativ Anmietung durch die Stadt Hildesheim.
Wie hoch ist die Förderdung?
- 1,20€/m² je Monat, bei Kleinraumwohnungen unter 40 m² sogar 2,-€/m² je Monat für die Dauer der Bindungsfrist
- bei Bindungsdauer 10 Jahre zusätzlicher Zuschuss von 20 €/m² pro Jahr
Miriam Eckert | |
WohnungsmarktkoordinatorinAmt / Bereich 61.2 Stadtentwicklung, Mobilität und Statistik Markt 3 31134 Hildesheim Telefon: +49 5121 301-3053 E-Mail: M.Eckert@stadt-hildesheim.de |