Woher weiß ich, dass mein Haus ein Baudenkmal ist?
Auskunft darüber, ob ein Haus unter Denkmalschutz steht, erteilt die Denkmalschutzbehörde der Stadt Hildesheim. Sie kann bereits telefonisch Eigentümer, Investoren oder Architekten über den Schutzstatus informieren.
Wann brauche ich eine denkmalrechtliche Genehmigung?
Wollen Sie Umbauten, Veränderungen, Sanierungen oder Instandsetzungen an Ihrem denkmalgeschützten Gebäude vornehmen, benötigen Sie eine denkmalrechtliche Genehmigung. Auch wenn Sie keine Baugenehmigung brauchen und nur einen neuen Farbanstrich planen, müssen Sie diese Veränderungen mit der Denkmalschutzbehörde abstimmen. Auch Erdarbeiten können einer denkmalrechtlichen Genehmigung bedürfen, und zwar immer dann, wenn sie im Umfeld einer archäologischen Fundstelle geplant sind. Desgleichen gilt für die aktive Suche nach archäologischen Funden. Kommen Sie auf uns zu und fragen uns, wir beraten Sie gerne.
Gibt es finanzielle Unterstützungen?
Ja. Um die Erhaltung von Denkmälern zu fördern und um den erhöhten, denkmalbedingten Mehraufwand zu kompensieren, sieht der Gesetzgeber Zuwendungen und steuerliche Erleichterungen vor. Es gibt zum einen so genannte direkte Zuschüsse. Dabei handelt es sich um eine freiwillige städtische Leistung, die sich an der Haushaltslage orientiert. Da die Gelder begrenzt sind und längst nicht für alle Wünsche reichen, hat der Eigentümer jedoch keinen rechtlichen Anspruch auf diese Zuschüsse. Zum anderen gibt es aber auch die attraktive Möglichkeit, die baulichen Maßnahmen über die Lohnsteuererklärung abzusetzen. Dazu siehe auch unter „Zuschüsse für Maßnahmen an Baudenkmalen“.
Warum wird ein Haus unter Denkmalschutz gestellt?
Die häufigsten Gründe, weshalb ein Haus in die Denkmalliste aufgenommen wird, sind: Das Gebäude ist städtebaulich wirksam. Es unterscheidet sich von anderen durch die Qualität seiner Gestaltung. Oder das Haus ist eine einmalige Geschichtsquelle. Es gibt Auskunft darüber, wie beispielsweise die Menschen vor 200 Jahren gelebt haben, welche Handwerker tätig waren und welche Materialien zur Verfügung standen. Ein weiterer Grund kann sein, dass es sich um den Bau eines renommierten Architekten handelt. Andere Bauwerke dagegen prägen auf besondere Weise die Umgebung und damit das Stadtbild.
Steht ein historisches Gebäude nicht unter Denkmalschutz und wird abgerissen, ist es unwiederbringlich verloren.
Dr. Maike Kozok | |
Verwaltungsgebäude Markt 3 Markt 3 31134 Hildesheim Telefon: +49 5121 301-3029 E-Mail: m.kozok@stadt-hildesheim.de |
60.1 Bauaufsicht und Denkmalschutz | |
Markt 3 31134 Hildesheim Homepage: https://www.stadt-hildesheim.de/bauaufsicht |