Obwohl seit Jahren im Harz kein Bergbau mehr betrieben wird sind die Folgen der 1000-jährigen Montangeschichte auch heute noch allgegenwärtig – u. a. im Bereich der Innersteaue und somit auch im Stadtgebiet von Hildesheim. Seit langem sind die grundsätzlichen Belastungen der Innerstetäler mit Schwermetallen bekannt.
Auch heute noch sind Ablagerungen festzustellen, die Maßnahmen zur Vorbeugung gegen die Auswirkungen der Schwermetallbelastung erfordern. Umfangreiche Bodenuntersuchungen haben gezeigt, dass in Bereichen der Innersteaue die Prüfwerte der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) zum Teil erheblich überschritten werden.
Nach § 4 Abs. 1 des Niedersächsischen Bodenschutzgesetzes kann die untere Bodenschutzbehörde Gebiete, in denen flächenhaft schädliche Bodenveränderungen auftreten oder zu erwarten sind, als Bodenplanungsgebiete festsetzen, um die in dem Gebiet erforderlichen Maßnahmen des Bodenschutzes nach einheitlichen Maßstäben festzusetzen und aufeinander abzustimmen. Von dieser Ermächtigung hat die Stadt Hildesheim Gebrauch gemacht. Der Rat der Stadt Hildesheim hat am 07.07.2008 die Verordnung des „Bodenplanungsgebietes Innersteaue in der Stadt Hildesheim“ beschlossen; der Beschluss wurde am 19.07.2008 veröffentlicht. Die Verordnung ist am 01.08.2008 in Kraft getreten.
Die Verordnung setzt das Bodenplanungsgebiet sowie Teilgebiete, die die unterschiedlich hohen Schwermetallbelastungen im betroffenen Gebiet berücksichtigt, fest. Zudem werden Regelungen zu Sanierungs-, Schutz- und Beschränkungsmaßnahmen sowie zum Umgang mit abgehobenem oder abgeschobenem Bodenmaterial aus den Gebieten getroffen. Für die im Geltungsbereich der Verordnung liegenden Nutzgärten werden Anbau-, Verzehr- und Verhaltensempfehlungen gegeben.
Ohne die Bodenplanungsgebietsverordnung müsste jeder Grundstückseigentümer im betroffenen Bereich aufgefordert werden, sein Grundstück nach den Vorgaben der BBodSchV auf eigene Kosten untersuchen zu lassen und je nach den Untersuchungsergebnissen zu sanieren. Für die Betroffenen würde dies unter Umständen eine erhebliche finanzielle Belastung bedeuten und für die Verwaltung einen immensen organisatorischen Aufwand mit sich bringen. Durch die Verordnung sind Bodenuntersuchungen nur noch im Einzelfall erforderlich und der Umgang mit den Schwermetallbelastungen im Boden wird einheitlich geregelt.
Die Verordnung wurde in enger Zusammenarbeit und Abstimmung mit dem Niedersächsischen Ministerium für Umwelt und Klimaschutz, den Fachbehörden des Landes Niedersachsen sowie dem Landkreis Hildesheim erarbeitet.