Die Stadt Hildesheim leistet Hilfen für blinde und stark sehbehinderte Menschen.
Für die Leistung des Landesblindengeldes ist die Feststellung des Merkzeichen „BL“ im Schwerbehindertenausweis bzw. Feststellungsbescheid Voraussetzung.
Ein zusätzlicher Anspruch auf Blindenhilfe nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) ist möglich, wenn die finanziellen Voraussetzungen erfüllt sind.
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