Wollen wir die Zukunft gestalten und uns in der Gegenwart zurechtfinden, benötigen wir die Kenntnisse und die Erfahrungen der Vergangenheit. Besonders drastisch zeigt sich diese Erkenntnis derzeit bei den Fachwerkbauten. Unerheblich ob sie aus dem 15. oder dem 19. Jahrhundert stammen – bei vielen in den 1970er oder 1980er Jahren sanierten Bauten haben wir erhebliche bauphysikalische Probleme, da damals moderne – und wie wir heute wissen – ungeeignete Farben und Materialien verwendet wurden. Die Sanierung kommt gegenwärtig den Eigentümern um Vieles teurer. Wollen wir also ein Gebäude nachhaltig schützen, müssen wir auf die Erfahrungen früherer Generationen zurückgreifen und soweit möglich mit jahrhundertelang bewährten Werkstoffen und Substanzen arbeiten.
Was ist ein Baudenkmal?
Dem Niedersächsischen Denkmalschutzgesetz zufolge sind Baudenkmale bauliche Anlagen, Teile baulicher Anlagen und Grünanlagen, an deren Erhaltung wegen ihrer geschichtlichen, künstlerischen, wissenschaftlichen oder städtebaulichen Bedeutung ein öffentliches Interesse besteht (§ 3 NDSchG). Voraussetzung für eine Denkmaleigenschaft ist also, dass ein Interesse der Allgemeinheit besteht, das Gebäude zu erhalten.
Ein Baudenkmal kann aber auch eine Gruppe baulicher Anlagen sein. Wir sprechen dann von einem so genannten „Ensemble“. Rein rechtlich gesehen, macht es keinen Unterschied, ob es sich um ein Ensemble oder um ein als Einzeldenkmal ausgewiesenen Gebäude handelt.
Die Kriterien für eine Unterschutzstellung können unterschiedlich sein, sie müssen für die Geschichte der Bürger, der Stadt oder den Stadtteil eine besondere Bedeutung besitzen. Aber auch der Seltenheitswert, eine ungestörte Überlieferung, die Veranschaulichung technischer Vorgänge oder die exemplarische Bedeutung für einen bestimmten Baustil oder für eine Epoche können Merkmale für ein Erhaltungsinteresse sein.
Wir beurteilen nicht nach oberflächlicher Schönheit, sondern nach inhaltlicher Bedeutung. Der Denkmalwert bezieht sich nicht allein auf große künstlerische Schöpfungen, sondern auch auf bescheidende Werke, die erst im Laufe der Zeit kulturelle Bedeutung bekommen haben. Denkmäler sind dreidimensionale begehbare Geschichtsdokumente, die für alle Bevölkerungsschichten erlebbar sein sollen.
Denkmale in Hildesheim
n Hildesheim stehen Bauten aus sämtlichen architektonischen Epochen unter Denkmalschutz: Von der vorromanischen Michaeliskirche über das gotischen Tempelhaus und die Villen der Venedig aus der Zeit um 1900 bis zum Marktplatz-Ensemble der 80er Jahre
Neben der Beratung von Denkmaleigentümern, der Bearbeitung von Anträgen auf denkmalrechtliche Genehmigung sowie steuerrechtlichen Bescheinigungen ist einer der Aufgaben der Denkmalpflege auch die Führung des Verzeichnisses der Kulturdenkmale.
Bei der städtischen Denkmalschutzbehörde gibt es daher eine sogenannte „Denkmalliste“, in der alle unter Schutz gestellten Denkmäler aufgeführt sind. Diese Liste führt für Hildesheim insgesamt rund 1.100 geschützte historische Bauten und Anlagen auf, deren Erhaltung im öffentlichen Interesse liegt. Über diese Liste gibt die Denkmalpflege gerne Auskunft.
Darüber hinaus haben wir seit 2007 die sogenannte „Denkmaltopographie der Stadt Hildesheim“, ein Buch, das sämtliche denkmalgeschützte Bauten mit Text und Bild vorstellt und über heimische Baustile und Architekten Auskunft gibt.
Tag des offenen Denkmals
An jedem zweiten Sonntag im September findet bundesweit der Tag des offenen Denkmals statt. Dann öffnen historische Bauten und Stätten, die sonst nicht oder nur teilweise zugänglich sind, ihre Türen.
Ziel des Tags des offenen Denkmals ist es, die Öffentlichkeit für die Bedeutung des kulturellen Erbes zu sensibilisieren und Interesse für die Belange der Denkmalpflege zu wecken.
Dr. Maike Kozok | |
Verwaltungsgebäude Markt 3 Markt 3 31134 Hildesheim Telefon: +49 5121 301-3029 E-Mail: m.kozok@stadt-hildesheim.de | |
Silvia Grimm | |
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60.1 Bauaufsicht und Denkmalschutz | |
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