Nach der Freigabe der Mittel für akute Hochwasserhilfen an Privathaushalte durch den Haushalts- und Finanzausschuss des Landtages und die Veröffentlichung der Richtlinie im Niedersächsischen Ministerialblatt ist jetzt die entsprechende Förderrichtlinie des Landes für Privatpersonen, die durch das Hochwasser in eine akute Notlage geraten sind, in Kraft getreten.
Die Anträge an das Baudezernat der Stadt Hildesheim können jetzt bis zum 22. März 2024 an die folgende Adresse gesendet werden:
E-Mail: c.feddeler@stadt-hildesheim.de
oder per Post an:
Stadt Hildesheim
Dezernat für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Mobilität
Markt 2
31134 Hildesheim
Wichtig: Die Soforthilfe ist als Beitrag zur finanziellen Überbrückung für akute Notlagen gedacht – entstanden etwa bei der privaten Unterkunft oder in der Lebensführung durch notwendige Beschaffungen von Gegenständen des Haushalts (Hausrat) oder durch andere Maßnahmen. Eine finanzielle Unterstützung zur Beseitigung von Schäden an Gebäuden, auf landwirtschaftlichen Flächen oder in Unternehmen kann aus dieser Richtlinie für akute Notlagen nicht geleistet werden.
Weitere Infos finden Sie auch auf der Internet-Seite der Landesregierung (s. unter FAQ).
Die Förderrichtlinie zum Nachlesen finden Sie hier
Den Antrag können Sie hier herunterladen
(Antrag auf Gewährung einer Soforthilfe für Privathaushalte
aus Mitteln des Landes Niedersachsen)
Anlage zum Antrag
(Abtretungserklärung bei Hausratversicherung mit Zusatzversicherung für Elementarschäden)