Ausbau der Jakobistraße: Übersicht
Ausbau der Jakobistraße: Aktuelle Übersicht
Voraussichtlich ab dem 04.11.2024 beginnt der Ausbau der Jakobistraße zwischen der Gerberstraße im Westen und der Einmündung der Osterstraße im Osten.
Der Umbau der Jakobistraße erfolgt in einzelnen, zusammenhängenden Bauabschnitten. Einen Plan des Bauablaufs finden Sie am Ende dieses Newsletters zum Download.
Die Bauarbeiten für den Straßenausbau beginnen voraussichtlich Anfang November an der Einmündung zur Straße am „Bei St. Georgen“ (im Plan als orange/braun hinterlegte Fläche dargestellt) und der „Osterstraße“. Hier wird zunächst ein Provisorium geschaffen, um in den nachfolgenden Bauabschnitten ein Materialzwischenlager vorhalten zu können. Diese Arbeiten sollen bis zum Jahresende abgeschlossen sein.
Ab Januar 2025 werden die Straßenbauarbeiten im Bereich der Einmündung Gerberstraße (fliederfarbene Fläche) in zwei Teilabschnitten - die eine ständige Zufahrt und Ausfahrt aus dem Parkhaus Marktgarage ermöglichen - fortgesetzt.
Eine Kampfmittelerkundung durch Tiefenbohrungen geht den Arbeiten in den jeweiligen Bauabschnitten stets voraus.
Diese abschnittsweise Vorgehensweise im Straßenbau unter Vollsperrung der Jakobistraße setzt sich dann über den gesamten Bauzeitraum bis voraussichtlich Ende 2025 fort. In den Arbeitsabschnitten, in den z.B. die Einmündungen und die Abschnitte wischen der „Gerberstraße“, „Rosenhagen“ und „Bei St. Georgen“ umgebaut werden, werden kleinräumige Umleitungen ausgewiesen.
Das Bauende befindet sich in der Einmündung Jakobistraße / Osterstraße (im Plan als grün hinterlegte Fläche dargestellt).
Der Straßenbau erfolgt stets unter Vollsperrung der Verkehrsflächen.
Dies bedeutet, dass die, sich im jeweiligen Baufeld befindenden Grundstücke, nicht mit einem Kraftfahrzeug anfahrbar sind. Lediglich eine fußläufige Verbindung zu den einzelnen Grundstücken muss – wenn auch eingeschränkt, d.h. ggf. einseitig mit vorgegebenen Querungsstellen – gewährleistet sein.
Ein Befahren des gesperrten Bereichs kann aus arbeitsschutzrechtlichen Gründen (Gefährdung der dort arbeitenden Menschen) nicht erlaubt werden und wird durch Absperreinrichtungen verhindert.
Auch das Parken von Fahrzeugen innerhalb der Absperrung und vor den Absperreinrichtungen ist nicht erlaubt; grundsätzlich darf dort nicht geparkt oder gehalten werden, da die Zufahrtsbereiche während der Arbeitszeiten für den Baustellenverkehr und darüber hinaus auch jederzeit für Polizei, Feuerwehr- und Rettungsdienste befahrbar sein müssen.
An den Hauptverkehrsstraßen im Umfeld der Jakobistraße werden Hinweistafeln aufgestellt und damit die erforderlichen Umleitungsstrecken ausgeschildert.
In besonderen Ausnahmefällen, wie z.B. einer Möbellieferung, anstehende Umzüge, o.ä. darf das für den öffentlichen Verkehr gesperrte Baufeld nach Rücksprache und mit der Zustimmung der örtlichen Bauüberwachung (Kontakt: Hr. Bode, 05121/301-3611, c.bode@stadt-hildesheim.de) und unter Berücksichtigung der gegebenen arbeits- und bautechnischen Einschränkungen dieser Baumaßnahme befahren werden. Hierbei darf die Bautätigkeit keinesfalls behindert werden. Im Baufeld haben die einfahrenden Fahrzeuge den Anweisungen der örtlichen Bauüberwachung folge zu Leisten.
Bitte informieren Sie Ihre Lieferanten u.a. hierüber rechtzeitig.