Die Stadtverwaltung Hildesheim ist eine von acht Pilot-Behörden, bei der Bürgerinnen und Bürger ab Juni ihr Lichtbild für Ihren neuen Personalausweis, Reisepass oder elektronischen Aufenthaltstitel direkt während Ihrer Beantragung vor Ort im Bürgeramt oder in der Ausländerbehörde digital anfertigen können. Damit nehmen sie an einem Pilot-Vorhaben auf Initiative des Bundesministeriums des Innern und für Heimat unter Beauftragung der Bundesdruckerei GmbH teil. Selbstverständlich ist es auch weiterhin möglich, ein ausgedrucktes Lichtbild von sich mitzubringen.
Testen Sie das neue Verfahren zur digitalen Lichtbildaufnahme im Bürgeramt oder in der Ausländerbehörde
Das neue technische System steht im Bürgeramt für einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten zur Verfügung. Es ermöglicht einen medienbruchfreien Prozess und stellt eine digitale, qualitativ hochwertige Erfassung biometrischer Daten für die Beantragung hoheitlicher Dokumente sowie deren optische und elektronische Personalisierung sicher. Das technische System erfasst Gesichtsbild, Fingerabdrücke und Unterschrift einer antragstellenden Person.
Nutzende werden durch ein intuitives Anwendungsmenü geführt und erhalten sowohl textliche als auch bildhafte Hinweise. Das technische System kann direkt bei den Behördenmitarbeitenden sowie in der Selbsterfassung durch Bürgerinnen und Bürger genutzt werden.
Ein Modus zur Bedienung durch Behördenmitarbeitende ermöglicht im Falle einer nicht erfolgreichen automatischen Erfassung eine unterstützte Erfassung durch Behördenmitarbeitende. Diese bietet eine Alternativlösung für Ausnahmefälle wie zum Beispiel Lichtbilder von Säuglingen und Kleinstkindern oder fehlender Biometrie-Konformität aus medizinischen Gründen.
Vereinfachte Ausweisbeantragung für Sie als Bürgerinnen und Bürger
In einigen Fällen besteht bisher eine Herausforderung bei der Beantragung von Ausweisdokumenten darin, dass die von Bürgerinnen und Bürgern mitgebrachten Lichtbilder nicht den biometrischen Vorgaben entsprechen. Dies kann dazu führen, dass Lichtbilder nicht verwendet werden können und Bürgerinnen und Bürger einen zweiten Termin zur Ausweisbeantragung vereinbaren müssen. Dem wirkt die digitale Lichtbildaufnahme vor Ort entgegen und trägt zugleich dazu bei, Verwaltung für Sie moderner, bürgernäher und digitaler zu gestalten.
Die biometrischen Vorgaben für Lichtbilder sind wichtig, um eine sichere und schnelle Identifizierung zu ermöglichen. Als Bürgerinnen und Bürgern sollen Ihnen Unannehmlichkeiten insbesondere bei einer Grenzkontrolle erspart werden. Die Erfassung der biometrischen Daten und die zweifelsfreie Identifikation der antragstellenden Person sind daher zentraler Bestandteil der Beantragung eines Ausweisdokumentes bei den Behörden vor Ort.
Ab Mai 2025 wird das Antragsverfahren für Personalausweise, Reisepässe und ausländerrechtliche Dokumente bundesweit vereinfacht: Lichtbilder können dann direkt in der Behörde bei der Beantragung eines Dokumentes erstellt werden. Ein zusätzlicher Gang ins Fotostudio ist nicht mehr erforderlich. Als Bürgerinnen und Bürger können Sie sich aussuchen, ob Sie das biometrische Lichtbild für Ihr Ausweisdokument in der Behörde oder wie bisher bei einer Fotografin oder einem Fotografen anfertigen lassen. Die Lichtbilder werden durch die Fotostudios gleichwohl künftig digital an die Behörde übertragen.
Weiterführende Informationen
Elektronischer Aufenthaltstitel