Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität hat am 23.10.2024 gemäß §3 Abs. 2 BauGB beschlossen:
Öffentliche Auslegung der 21. Änderung des Flächennutzungsplans "Gut Steuerwald"
Die Öffentliche Auslegung erfolgt in der Zeit vom 04.11.2024 bis einschließlich 04.12.2024
Folgende Arten umweltbezogener Informationen liegen vor:
- Begründung und Umweltbericht zu Immissionsschutz, Eingriffen in den Naturhaushalt (Biotoptypen, Arten und Lebensgemeinschaften, Pflanzen und Tiere, Boden/Fläche, Wasser, Klima/Luft, Landschaftsbild, Mensch und seine Gesundheit, Kultur- und Sachgüter), Denkmalschutz, Archäologie, Hochwasserschutz und Altlasten
- Weitere umweltbezogene Stellungnahmen zu den Themen Bodenschutz und Lärmimmissionen
Auskünfte zur Planung erteilt Frau Heineke (05121/301-3037, s.heineke@stadt-hildesheim.de). Für persönliche Erörterungen wird um vorherige Terminvereinbarung gebeten.
Die Planunterlagen können untenstehend sowie im Flur des Fachbereiches Stadtplanung und Stadtentwicklung, Markt 3, 4.Obergeschoss eingesehen werden.
Während der Auslegungszeiträume können Äußerungen schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Äußerungen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben. Es wird darauf hingewiesen, dass personenbezogene Daten wie Name und Adresse mit der Abgabe von Äußerungen gemäß § 3 Abs. 1 BauGB i.V.m. Art. 6 Abs. 1 Bst. c DSGVO für die gesetzlich bestimmten Dokumentations- und Informationspflichten genutzt und unbefristet gespeichert werden.