Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität hat am 11.09.2024 folgendes beschlossen:
Beschluss zur Aufstellung und zur öffentlichen Auslegung
2. Änderung der Gestaltungssatzung Innenstadt
Während der Öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB wird der Entwurf der Gestaltungssatzung mit der Begründung im Internet bereitgestellt. Bei Aufstellung einer Gestaltungssatzung ist ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Die öffentliche Auslegung erfolgt in der Zeit vom 18.11.2024 bis einschließlich 18.12.2024
Auskünfte zur Planung erteilt Herr Brüner (( 05121/301-3027, d.bruener@stadt-hildesheim.de). Für persönliche Erörterungen wird um vorherige Terminvereinbarung gebeten.
Während der öffentlichen Auslegung können Äußerungen schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Äußerungen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben. Es wird darauf hingewiesen, dass personenbezogene Daten wie Name und Adresse mit der Abgabe von Äußerungen gemäß § 3 Abs. 1 BauGB i.V.m. Art. 6 Abs. 1 Bst. c DSGVO für die gesetzlich bestimmten Dokumentations- und Informationspflichten genutzt und unbefristet gespeichert werden.
Die Planunterlagen können ab dem 18.11.2024 im Flur des Fachbereiches Stadtplanung und Stadtentwicklung, Markt 3, 4.Obergeschoss und untenstehend von jedem eingesehen werden.