Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität hat am 23.10.2024 die öffentliche Auslegung folgender Bebauungspläne gem. §3 Abs. 2 BauGB beschlossen:
2. Änderung des Bebauungsplans HT 224 A "Pauluskirche/Winkelstraße"
Mit dem Aufstellungsbeschluss wird das Bauleitplanverfahren gemäß § 2 Abs. 1 BauGB begonnen. Als ein früher formaler Verfahrensschritt wird nun die Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt. Hierbei werden die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich vorgestellt und jedem die Gelegenheit gegeben, sich frühzeitig über die Planung zu informieren und dazu zu äußern. Die Planunterlagen werden damit auch im Internet zur Einsichtnahme bereitgestellt.
Die Unterrichtung und Erörterung der Bauleitpläne erfolgt in der Zeit vom 04.11.2024 bis einschließlich 04.12.2024
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung:
- Schaffung von Planungsrecht für eine betreute Wohnnutzung
Auskünfte zur Planung erteilt Frau Reuter (05121/301-3047, j.reuter@stadt-hildesheim.de).
Für persönliche Erörterungen wird um vorherige Terminvereinbarung gebeten.
Die Planunterlagen können unten unter "Dokumente" oder im Flur des Fachbereiches Stadtplanung und Stadtentwicklung, Markt 3, 4.Obergeschoss von jedem eingesehen werden.
Während der Unterrichtung und Erörterung können Äußerungen schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Äußerungen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben. Es wird darauf hingewiesen, dass personenbezogene Daten wie Name und Adresse mit der Abgabe von Äußerungen gemäß § 3 Abs. 1 BauGB i.V.m. Art. 6 Abs. 1 Bst. c DSGVO für die gesetzlich bestimmten Dokumentations- und Informationspflichten genutzt und unbefristet gespeichert werden.
Stadt Hildesheim
Der Oberbürgermeister