Stadt Hildesheim

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Anmeldung der Änderung des Geschlechtseintrages und der Vornamen gemäß § 4 SBGG

Vorspann

Hiermit melde ich die Änderung meines Geschlechtseintrages und meines/r Vornamen/s zur Eintragung in das Geburtenregister schriftlich an.

 

Persönliche Angaben:

Persönliche Angaben:

Folgende Änderungen sollen im Geburtenregister eingetragen werden:

Folgende Änderungen sollen im Geburtenregister eingetragen werden:

Nachweise

Nachweise

Datenschutz

Datenschutz

Allgemeine Informationen zum Datenschutz und Widerrufshinweise finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.

Nachspann

Notwendige Erklärung zum weiteren Verfahren

Einen Anschluss-Termin zur Abgabe der Erklärungen zum Geschlechtseintrag und zu den Vornamen nach § 2 des Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) nach Ablauf von drei Monaten erhalten Sie nicht automatisch vom Standesamt der Stadt Hildesheim.

Bitte setzen Sie sich gegebenenfalls per E-Mail () für eine Terminvereinbarung mit uns in Verbindung.

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