Die Autobahn GmbH des Bundes beabsichtigt die Verkehrsverhältnisse im Zuge der A 7 und der B 6 im Norden von Hildesheim zu verbessern. Hierzu soll südlich des Stichkanals eine neue Autobahnanschlussstelle (AS Hildesheim-Nord) gebaut und mit einem Zubringer an die zwischen Hildesheim und Hasede zu verlegende B 6 angeschlossen werden.
Die Genehmigungsplanung für das o.g. Bauvorhaben wird vereinbarungsgemäß von der Stadt Hildesheim erstellt.
Um das Vorhaben ordnungsgemäß planen und ausführen zu können, müssen in der Zeit vom 28.10.2024 bis 31.03.2025 auf verschiedenen Grundstücken Vorarbeiten (Baugrunderkundungen) durchgeführt werden. Witterungsbedingte Verzögerungen sind möglich.
Folgende Gemarkungen / Grundstücke sind betroffen:
Das Erkundungsgebiet erstreckt sich 100 m beidseitig der A 7 beginnend ca. 1,5 km hinter der Anschlussstelle Hildesheim-Drispenstedt bis zum Stichkanal, sowie ca. 200 m parallel zum Stichkanal entlang der geplanten Achse der B6. Betroffene Gemarkungen bzw. Flurstücke entnehmen Sie bitte der Tabelle.
Da die genannten Arbeiten im Interesse der Allgemeinheit liegen, sind die Eigentümer und sonstigen Nutzungsberechtigten nach § 16a Abs. 1 Bundesfernstraßengesetz (FStrG) und § 37b des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) in der jeweils geltenden Fassung dazu verpflichtet, die Vorarbeiten auf ihren Grundstücken zu dulden.
Etwaige durch diese Vorarbeiten entstehende unmittelbare Vermögensnachteile werden angemessen in Geld entschädigt. Sollte keine Einigung über eine Entschädigung in Geld erreicht werden können, setzt der Minister des Inneren auf Antrag der Stadt Hildesheim die Entschädigung fest.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Duldungsanordnung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Hannover, Leonhardtstraße 15, 30175 Hannover erhoben werden.
Diese Bekanntmachung finden Sie auch im Bekanntmachungskasten am Verwaltungsgebäude Markt 2 der Stadt Hildesheim.
Hildesheim, den 25.09.2024
Stadt Hildesheim
Der Oberbürgermeister