Beschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr: 23.10.2024
Während der Öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB wird der Entwurf des Flächennutzungsplans mit der Begründung und den Gutachten sowie den wesentlichen, vorliegenden umweltbezogenen Informationen im Internet bereitgestellt. Bei Aufstellung eines Flächennutzungsplans ist ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Ergänzend zur Veröffentlichung im Internet können die genannten Unterlagen im Auslegungszeitraum nach Terminvereinbarung (telefonisch oder E-Mail an stadtplanung@stadt-hildesheim.de) auch beim Fachbereich Stadtplanung und Stadtentwicklung der Stadt Hildesheim, Verwaltungsgebäude Markt 3 in 31134 Hildesheim, 4. Obergeschoss eingesehen werden.
21. Änderung des Flächennutzungsplans "Gut Steuerwald"
Die Öffentliche Auslegung erfolgt in der Zeit vom 04.11.2024 bis einschließlich 04.12.2024
Folgende Arten umweltbezogener Informationen liegen vor:
- Begründung und Umweltbericht zu Immissionsschutz, Eingriffen in den Naturhaushalt (Biotypen, Arten und Lebensgemeinschaften, Pflanzen und Tiere, Boden/Fläche, Wasser, Denkmalschutz, Archäologie, Hochwasserschutz und Altlasten
- weitere umweltbezogene Stellungnahmen zu den Themen Bodenschutz und Lärmimmissionen
Auskünfte zur Planung erteilt Frau Heineke (05121/301-3037, s.heineke@stadt-hildesheim.de). Für persönliche Erörterungen wird um vorherige Terminvereinbarung gebeten.
Die Planunterlagen können hier eingesehen werden.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben. Es wird darauf hingewiesen, dass personenbezogene Daten wie Name und Adresse mit der Abgabe von Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. Art. 5 und 6 Abs. 1 Bst. c DSGVO für die gesetzlich bestimmten Dokumentations- und Informationspflichten genutzt und unbefristet gespeichert werden.
Stadt Hildesheim
Der Oberbürgermeister