Der Rat der Stadt Hildesheim hat in seiner Sitzung am 16.09.2024 die o.g. Bebauungsplanänderung gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen. Das Aufstellungsverfahren wurde gem. §13a BauGB ohne Umweltprüfung durchgeführt.
Die Bebauungsplanänderung einschließlich der Begründung kann während der Dienstzeiten im Fachbereich Stadtplanung und Stadtentwicklung der Stadt Hildesheim, Verwaltungsgebäude Markt 3, 4. Obergeschoss, Telefon-Nr. 05121/301-3038 und darüber hinaus auf www.stadt-hildesheim.de/bplan von jedem eingesehen werden. Jeder kann über den Inhalt der Bebauungsplanänderung Auskunft verlangen.
Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt-Nr. 42 des Landkreises Hildesheim am 23.10.2024 ist die 2. Änderung des Bebauungsplans HW 55 "Nikolaistraße" in Kraft getreten.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans zum Flächennutzungsplan und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB, über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.
Stadt Hildesheim
Der Oberbürgermeister