Bekanntmachung über die Auslegung des Plans für den Ausbau des Stichkanals Hildesheim (SKH) von SKH-km 13,500 bis SKH-km 14,401 mit Verlegung der Bundesstraße 6, den Neubau der Brücke 395, den Abriss der Brücken 394, 395 und 396 sowie die Herstellung der Ufereinfassung der KV-Anlage am Stichkanal Hildesheim von SKH-km 13,870 bis SKH-km 14,130 (Ostseite) - Planänderung
I.
Die Bundesrepublik Deutschland (Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes), vertreten durch das Wasserstraßen-Neubauamt Hannover (Träger des Vorhabens – TdV), beabsichtigt, für das o.g. Planfeststellungsverfahren ein Planänderungsverfahren durchzuführen. Durch die im Anhörungsverfahren abgegebenen Stellungnahmen und Einwendungen ist es erforderlich geworden, die ausgelegten Plane aus bautechnischer und naturschutzrechtlicher Sicht zu ändern.
Die Planänderungsunterlagen enthalten schwerpunktmäßig wesentliche
- Änderungen und Ergänzungen der Umweltverträglichkeitsstudie,
- des artenschutzrechtlichen Fachbeitrags,
- der FFH-Vorprüfung und
- umfangreiche Änderungen und Ergänzungen des landschaftspflegerischen Begleitplans.
Wegen der Einzelheiten wird auf die zur Einsicht ausgelegten Planunterlagen verwiesen.
II.
Für die mit Schreiben vom 13.05.2024 vom TdV beantragte Planänderung wird ein Planänderungsverfahren nach § 14 ff. des Bundeswasserstraßengesetzes (WaStrG) i. V. m. § 73 Abs. 1-5 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) durchgeführt.
Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzung für das Vorhaben soll ein Planfeststellungsbeschluss nach § 14 WaStrG i.V.m. § 74 VwVfG ergehen.
III.
Die Planunterlagen liegen in der Zeit vom 02.09.2024 bis 01.10.2024 jeweils einschließlich während der Dienststunden aus bei
1.
der Stadt Hildesheim, Rathaus, Gebäude Markt 3, 4. Etage, 31134 Hildesheim
Montag bis Freitag |
8:30 Uhr bis 12:00 Uhr |
Montag bis Mittwoch |
13:00 Uhr bis 15:30 Uhr |
Donnerstag |
13:30 Uhr bis 17:30 Uhr |
2.
Gemeinde Harsum, Rathaus, Oststr. 27, 31177 Harsum
Montag |
8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr |
Mittwoch und Freitag |
8:30 Uhr bis 12:00 Uhr |
Donnerstag |
8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr |
3.
Gemeinde Giesen, Rathausstr. 27, 31180 Giesen, Zimmer 2.01
Montag, Dienstag, Freitag |
9:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
Donnerstag |
15:00 Uhr bis 18:00 Uhr |
4.
Gemeinde Algermissen, Marktstr. 7, 31191 Algermissen, Erdgeschoss, Zimmer 7 Ansprechpartner für die Terminvereinbarung ist Frau Kirch
Montag |
08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr |
Dienstag |
Termine nur nach Vereinbarung |
Donnerstag |
Termine nur nach Vereinbarung |
Freitag |
Termine nur nach Vereinbarung |
5.
Wasserstraßen-Neubauamt Hannover, Nikolaistraße 14/16, 30159 Hannover
Montag bis Donnerstag |
8:30 Uhr bis 15:00 Uhr |
Freitag |
8:30 Uhr bis 13:00 Uhr |
und nach Vereinbarung unter der Telefonnummer: 0511 9115 5640 (Frau Schürmann).
Die Bekanntmachung und die Planunterlagen stehen ab dem 02.09.2024 auch im Internet unter der Adresse www.gdws.wsv.bund.de in der Rubrik „Service“ / „Planfeststellung“ / „Planfeststellungsverfahren“ zur Einsichtnahme zur Verfügung. Im Zweifel ist der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen maßgeblich (§ 27 a Abs. 1 Satz 4 VwVfG).
Die Bekanntmachung und die Planunterlagen stehen außerdem auf dem zentralen Internetportal des Bundes (www.uvp-portal.de) zur Verfügung.
Im Einzelnen liegen folgende Unterlagen aus und stehen im Internet zur Verfügung:
· - Bekanntmachung über die Auslegung der Planunterlagen
· - Planunterlagen Planänderung
Für weitere Informationen oder Fragen zum Vorhaben stehen die Träger des Vorhabens, das Wasserstraßen-Neubauamt Hannover, Nikolaistraße 14/16, 30159 Hannover und die Stadt Hildesheim, FB Stadtplanung und Stadtentwicklung, Markt 3, 31134 Hildesheim, als Träger des Vorhabens (TdV), sowie die Anhörungs-und Planfeststellungsbehörde, GDWS Hannover, Am Waterlooplatz 5, 30169 Hannover zur Verfügung.
IV.
1.
Einwendungen gegen das Änderungsvorhaben, Stellungnahmen von anerkannten Vereinigungen und Äußerungen der betroffenen Öffentlichkeit sind zur Vermeidung des Ausschlusses innerhalb von zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, also bis spätestens 15.10.2024 (maßgeblich ist der Tag des Eingangs der Einwendung bzw. der Stellungnahme, nicht das Datum des Poststempels) schriftlich (nicht per E-Mail) oder zur Niederschrift bei der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt, Am Waterlooplatz 5, 30169 Hannover oder einer der Gemeinden in denen die Planunterlagen ausliegen, zu erheben. Die Einwendungen, Äußerungen und Stellungnahmen müssen Namen und Anschrift des Einwenders, der Person, die die Äußerung vorbringt bzw. der Vereinigung enthalten, das betroffene Rechtsgut bzw. Interesse benennen und die befürchtete Beeinträchtigung darlegen. Bei Eigentumsbeeinträchtigungen sind möglichst die Flurstücksnummern und Gemarkungen der betroffenen Grundstücke anzugeben.
2.
Nach Ablauf der Einwendungsfrist erhobene Einwendungen Privater oder Stellungnahmen von anerkannten Vereinigungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Der Einwendungsausschluss beschränkt sich bei Einwendungen und Stellungnahmen, die sich auf die Schutzgüter nach § 2 Abs. 1 UVPG beziehen, nur auf dieses Verwaltungsverfahren. Ansprüche wegen nicht voraussehbarer nachteiliger Wirkungen des Vorhabens können auch nach Ablauf der Einwendungsfrist noch gemäß § 75 Abs. 2 Satz 2 bis 5 VwVfG geltend gemacht werden.
3.
Über die rechtzeitig erhobenen Einwendungen, und rechtzeitig eingereichten Stellungnahmen von Behörden und anerkannten Vereinigungen wird ein Erörterungstermin stattfinden, der noch gesondert bekannt gemacht wird, soweit die Planfeststellungsbehörde nicht gemäß § 14 a Abs. 4 WaStrG auf eine Erörterung verzichtet. Es wird bereits jetzt darauf hingewiesen, dass bei Ausbleiben eines Beteiligten auch ohne ihn verhandelt werden kann.
4.
Personen, die Einwendungen erhoben haben, und anerkannte Vereinigungen i. S. von § 73 Abs. 4 Satz 5 VwVfG, die Stellungnahmen abgeben haben sowie diejenigen, die sich zu den Umweltauswirkungen des Vorhabens geäußert haben, können von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt und die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn außer der Benachrichtigung der Behörden und des TdV mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen sind.
5.
Vom Beginn der Auslegung der Planunterlagen an (02.09.2024) tritt für die von der Planung betroffenen Grundstücke eine Veränderungssperre nach § 15 WaStrG ein. Das bedeutet, dass bis zur Inanspruchnahme der Flächen bzw. bis zur Unanfechtbarkeit des Planfeststellungsbeschlusses wesentlich wertsteigernde oder das geplante Bauvorhaben erschwerende Veränderungen nicht vorgenommen werden dürfen. Veränderungen, die in rechtlich zulässiger Weise vorher begonnen worden sind, Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung werden davon nicht berührt. Unzulässige Veränderungen bleiben bei der Anordnung von Vorkehrungen und Anlagen (§ 74 Abs. 2 VwVfG, § 14 b Nr. 1 WaStrG) und im Entschädigungsverfahren unberücksichtigt.
V.
Aufgrund der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen des o.g. Planfeststellungsverfahrens von der Planfeststellungsbehörde ermittelte, vom Träger des Vorhabens übermittelte oder in Einwendungen mitgeteilte personenbezogene Daten (z.B. Name, Adresse, Betroffenheit etc.) ausschließlich für das Planfeststellungsverfahren erhoben, gespeichert und verarbeitet werden. Die personenbezogenen Daten werden benötigt, um den Umfang der Betroffenheit beurteilen zu können und ein ordnungsgemäßes Planfeststellungsverfahren durchzuführen. Die personenbezogenen Daten werden ggf. an den Vorhabenträger und die für diesen tätigen Dritte weitergereicht. Es handelt sich um eine erforderliche Verarbeitung gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. e) DSGVO. Für weitere Einzelheiten wird auf die „Hinweise zum Datenschutz in der Planfeststellung“ auf der Internetseite www.gdws.wsv.bund.de/DE/wasserstrassen/planfeststellung/Datenschutz_Planfeststellung.html verwiesen.“
In Bezug auf die Barrierefreiheit der zur Veröffentlichung vorgesehenen Dokumente wird auf die Erklärung zur Barrierefreiheit auf der Homepage der GDWS verwiesen:
www.gdws.wsv.bund.de/DE/service-navi/Barrierefreiheit/Barrierefreiheit_node.html