Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität hat am 23.10.2024 die öffentliche Auslegung folgender Bebauungspläne gem. §3 Abs. 2 BauGB beschlossen:
2. Änderung des Bebauungsplans HT 224 A "Pauluskirche/Winkelstraße"
Mit dem Aufstellungsbeschluss wird das Bauleitplanverfahren begonnen (§ 2 Abs. 1 BauGB). Es folgt als erster Verfahrensschritt die Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB, bei der die allgemeinen Ziele und Zwecke öffentlich vorgestellt werden. Damit erhält die Öffentlichkeit die Gelegenheit, sich frühzeitig über die Planung zu informieren und über die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten sowie sich zur Planung zu äußern. Die Planunterlagen werden damit auch im Internet zur Einsichtnahme bereitgestellt.
Die Unterrichtung und Erörterung der Bauleitpläne erfolgt in der Zeit vom 04.11.2024 bis 04.12.2024
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung:
- Schaffung von Planungsrecht für eine betreute Wohnnutzung
Ihre Ansprechpartnerin für Planungsauskünfte und die telefonische Terminvereinbarung für Einsichtnahmen ist Frau Reuter (Tel.: 05121 / 301-3047, j.reuter@stadt-hildesheim.de).
Die Planunterlagen können hier und im Flur des Fachbereiches Stadtplanung und Stadtentwicklung, Markt 3, 4.Obergeschoss von jedem eingesehen werden.
Diese Bekanntmachung finden Sie auch als Papieraushang im Bekanntmachungskasten am Verwaltungsgebäude Markt 2 der Stadt Hildesheim.