Aufgrund der §§ 22, 23 und 32 Abs. 2 und 3 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542) sowie der §§ 14 bis 16 des Niedersächsischen Naturschutzgesetzes (NNatSchG) vom 19.02.2010 (Nds. GVBl. S. 104) in den zurzeit geltenden Fassungen plant die Stadt Hildesheim eine Verordnung über das Naturschutzgebiet „Hildesheimer Wald - Sonnenberg“ in der Gemarkung Hildesheimer Wald.
Die Ausweisung des Naturschutzgebiets dient der Umsetzung der Europäischen Vogelschutzrichtlinie, wonach die Mitgliedstaaten zur Unterschutzstellung der an die EU gemeldeten Vogelschutzgebiete verpflichtet sind. Es wird ein bisher noch nicht geschützter Teilbereich des Europäischen Vogelschutzgebiets V 44 „Hildesheimer Wald“ nach bestehendem Naturschutzrecht gesichert.
Der Verordnungsentwurf mit Karte des Naturschutzgebietes liegt in der Zeit
vom 27.09.2024 bis 31.10.2024 einschließlich
bei der Stadt Hildesheim, Fachbereich Bauaufsicht, Umwelt und Klimaschutz – Untere Naturschutzbehörde, Markt 3, Zimmer C 240, 31134 Hildesheim,
montags bis mittwochs von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr
donnerstags von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und
15:00 Uhr bis 17:30 Uhr
freitags von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr
zur Einsichtnahme aus. Zusätzlich kann der Verordnungsentwurf während dieses Zeitraums im Internet unter www.hildesheim.de/bekanntmachungen aufgerufen werden.
Kontaktaufnahme zur Terminabsprache:
Stadt Hildesheim, Markt 3, 31134 Hildesheim, Telefon 05121 301-3164.
Anregungen und Bedenken gegen die Verordnung können von jedermann bis zum Ablauf der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Hildesheim, Markt 3, Zimmer C 240, 31134 Hildesheim, geltend gemacht werden.
Stadt Hildesheim
Der Oberbürgermeister