Die Begegnung mit frei laufenden Hunden sorgt immer wieder für Konflikte und Irritationen. Um eine klare, einheitliche Regelung herbeizuführen, hat die Stadt Hildesheim in 2012 die bereits in der Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung bestehende Anleinpflicht für Hunde neu geregelt und im Gegenzug Hundefreilaufflächen ausgewiesen. Damit soll sowohl dem Bedürfnis der Bürgerschaft nach mehr Sicherheit, als auch den Erfordernissen artgerechter Haltung als Grundlage des Tierschutzes Rechnung getragen werden.
Nach Beteiligung der politischen Gremien erfolgte die Ausweisung von zwei Hundefreilaufflächen mit insgesamt über 90000 Quadratmetern Fläche. Diese Hundefreillauflächen sind ganzjährig, auch während der allgemeinen Brut-, Setz- und Aufzuchtszeit (01.04. - 15.07. des Jahres) durch die Hundebesitzer und deren Tiere nutzbar.
Im Einzelnen sind dies das Hochwasserbett Hohnsen-Nord (65000 Quadratmeter) und das Hochwasserbett Hohnsen-Süd (30000 Quadratmeter).
Hochwasserbett Hohnsen-Nord© Stadt Hildesheim Hochwasserbett Hohnsen-Süd© Stadt Hildesheim
Seit kurzem sind an den Freilaufflächen insgesamt sechs Hinweisschilder mit den Grenzen der Freilaufflächen aufgestellt. Hiermit soll ortsfremden Hundebesitzern die Möglichkeit gegeben werden, sich über die Hundefreilaufflächen zu informieren.
Die unten angeführte Übersichtskarte stellt die oben gennanten zwei Freilaufflächen grafisch dar. Ebenso ist hier bereits der Bereich des Stadtkernes zu sehen, auf welchem Hunde ganzjährig an der Leine zu führen sind.
Zusätzlich zu diesem Innenstadtbereich sind Hunde auf den drei weiteren gekennzeichneten Flächen, sowie auf allen weiteren Flächen, die ebenfalls entsprechend gekennzeichnet sind, ganzjährig an der Leine zu führen.
Während der allgemeinen Brut-, Setz- und Aufzuchtszeit (01. April bis 15. Juli des Jahres) gilt die Leinenpflicht zusätzlich auch in der freien Landschaft (Flächen des Waldes und der übrigen freien Landschaft, nicht aber z.B. für den Verkehr bestimmte Straßen und Wege oder aber Hofflächen und Gärten).
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